Berlin (KNA) Die zunehmende religiöse Vielfalt in Deutschland macht gut einem Drittel der Bürger Angst. Laut dem „Religionsmonitor 2023“ der Bertelsmann-Stiftung, dessen Erhebung der „Welt“ (Mittwoch) vorliegt, halten 34 Prozent der Befragten die Pluralität der Bekenntnisse für eine „Bedrohung“. 29 Prozent bezeichneten in der Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Infas die Pluralisierung als „Bereicherung“. Die anderen legten sich auf keine der beiden Wertungen fest.

Das Gefühl der Bedrohung bekundeten 38 Prozent der Menschen ohne Religionszugehörigkeit und 34 Prozent der Mitglieder christlicher Konfessionen. Am wenigsten verbreitet ist die Angst vor der religiösen Pluralisierung unter hier lebenden Muslimen (20 Prozent), am stärksten bei Hindus (61).

Gegenüber dem Religionsmonitor 2013 ist die Offenheit der Menschen für Anhänger anderer Religionen zurückgegangen. Damals hatten 89 Prozent aller Befragten gesagt, man solle „gegenüber allen Religionen offen sein“. Im neuen Religionsmonitor ist dieser Wert auf 80 Prozent gesunken. Um 13 Punkte auf 59 Prozent ging die Zustimmung zu der Aussage zurück, dass „ jede Religion einen wahren Kern“ habe.

Zugleich ist die Wertschätzung der Religionsfreiheit sowie des Rechts auf den Wechsel oder das Ablegen des Bekenntnisses mit 93 Prozent sehr hoch. „Die hohe Zustimmung zu abstrakten Prinzipien der Glaubens-, Bekenntnis- und Religionsausübungsfreiheit ist daher die eine Seite“, resümieren die Autoren des aktuellen Religionsmonitors um die Religionssoziologin Yasemin El-Menouar. „Der gesellschaftliche Konsens löst sich auf, wenn es um die Haltung gegenüber unterschiedlichen religiösen Wahrheiten als auch um die Einschätzung der Relevanz von Religion für die Moderne geht.“

Laut der aktuellen Studie meinen 59 Prozent aller Befragten, Religion passe in die Moderne. Hieran zeigt sich nach Meinung der Autoren „eine zunehmende Kluft zwischen dem Drittel der Bevölkerung, das keinen Bezug zur Religion hat, und einem kleineren Kreis von Menschen, deren Leben stark religiös geprägt ist“.

Zu den Anteilen der Religionsgemeinschaften und zur Größe der Gruppe ohne Religionszugehörigkeit ergab die Studie, dass 50 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen Christen sind und fast 35,9 Prozent keiner Religionsgemeinschaft angehören. Es folgen Muslime mit 8,5 Prozent sowie kleinere Gruppen wie Buddhisten, Hindus und Juden (0,3 Prozent).

Unter den Christen sind demnach 44,6 Prozent katholisch, 34,7 Prozent evangelisch und 3,7 Prozent orthodox in verschiedenen Gruppierungen. Der Anteil von Pfingstlern und Freikirchlern an allen Christen beträgt 2,3 Prozent.

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Am Donnerstag haben sich muslimische Theologinnen und Theologen mit der Unterkommission für den Interreligiösen Dialog der Deutschen Bischofskonferenz in Frankfurt getroffen. Gemeinsam diskutierten sie über „Christliche und islamische Theologie angesichts der Klimakrise“. Ein wichtiger Schritt zur Zusammenarbeit für eine nachhaltige Zukunft.

Bischof Bertram Meier erinnerte an die Umwelt-Enzyklika Laudato si‘ von Papst Franziskus: „Lasst uns die Erde, unser gemeinsames Haus, schützen! Dazu bedarf es auch des interreligiösen Schulterschlusses“, sagte Bischof Meier. Es gehe darum, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum menschengemachten Klimawandel endlich ernst zu nehmen und der Überhitzung unseres Planeten mit entschiedenem Handeln entgegenzuwirken. „Ökologie und Gerechtigkeit sind zwei Seiten derselben Medaille“, betonte der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz.

Prof. Asmaa El Maaroufi (WWU-Münster) appellierte, das Thema der sozial-ökologischen Transformation nicht stiefmütterlich als Randthema der Theologien zu verhandeln. „Vielmehr treffen ökologische Krisen den Menschen inzwischen existenziell, tangieren sie doch die geschöpfliche Existenzgrundlage. Die Theologie muss sich daher selbstkritisch mit eigenen Perspektiven auf Mensch und Schöpfung befassen. Wir brauchen neue, interreligiöse und interdisziplinäre Perspektiven auf Schöpfungsgerechtigkeit“, sagte Prof. El Maaroufi.

Quelle: DBK

Vatikanstadt (KNA) Papst Franziskus hat einen Botschafter für das Sultanat Oman ernannt. Wie das vatikanische Presseamt am Montag mitteilte, betraut er Erzbischof Nicolas Henry Marie Denis Thevenin (64) mit der Aufgabe. Der gebürtige Franzose ist seit November 2019 als Papst-Botschafter in Ägypten tätig. Im Februar hatten der Heilige Stuhl und das Sultanat bekanntgegeben, diplomatische Beziehungen aufzunehmen.

Neben der Apostolischen Nuntiatur im Oman werde es eine omanische Botschaft beim Heiligen Stuhl geben.
Das Sultanat Oman ist der drittgrößte Staat der arabischen Halbinsel. Der Islam ist Staatsreligion, unter den zahlreichen Gastarbeitern aus Ostasien gibt es eine bedeutende christliche Minderheit. Unter Papst Franziskus hat der Vatikan seine diplomatischen Bemühungen im arabischen Raum deutlich verstärkt.

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Düsseldorf (KNA) Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) darf weiterhin nicht den islamischen Religionsunterricht im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mitgestalten. Der Verband zog seine Klage zurück, mit der er eine Mitgliedschaft in der Kommission erreichen wollte, die in NRW über die Lehrinhalte des islamischen Religionsunterrichts und die Lehrerlaubnis für die Religionslehrkräfte entscheidet. Das teilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Für Freitag war eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Weil die muslimischen Verbände nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt sind, bestimmt ersatzweise eine Kommission über die Inhalte des Religionsunterrichts. In ihr sind ein halbes Dutzend muslimische Verbände vertreten. Die Landesregierung hatte die Kommission vor zwei Jahren gegründet und damit einen Beirat ersetzt, dem auch staatliche Vertreter und nur vier große muslimische Dachverbände angehörten, darunter auch der ZMD.

Die Landesregierung verweigert dem Zentralrat die Mitarbeit in der neuen Kommission mit der Begründung, dass der Verband Verbindungen zu islamischen Organisationen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen pflege. Mit der Rücknahme der Klage und der Einstellung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei diese Entscheidung nun bestandskräftig geworden, hieß es auf KNA-Nachfrage aus dem Schulministerium.

Der Zentralrat der Muslime steht unter anderem wegen seines Gründungsmitglieds Atib (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) in der Kritik. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet die Union der rechtsradikalen Bewegung Graue Wölfe zu, die von einer rassischen Höherwertigkeit der Turkvölker ausgeht. Atib ist die mitgliederstärkste Organisation im Zentralrat.


Zum Rückzug der Klage erklärte der NRW-Landesverband des ZMD auf seiner Homepage, dass dieser sich inhaltlich und personell neu aufstellen wolle. Zudem vertrete der ZMD die Rechtsauffassung, dass das Kommissionsmodell eine unzulässige Einmischung der Landesregierung in die Zuständigkeit der Religionsgemeinschaften darstelle. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte die Existenz der Kommission verteidigt. Ohne sie könne das Land den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen. Alle teilnehmenden Verbände hätten der Landesregierung vertraglich zugesichert, dass sie eigenständig und staatsunabhängig seien und die Verfassungsprinzipien achteten, sagte sie im November im KNA-Interview.


In der Kommission mitwirken darf indes die Ditib. Der deutsch-türkische Moscheeverband hatte in dem Vorgängergremium, dem Beirat, 2017 seine Mitarbeit ausgesetzt, nachdem es Spitzel-Vorwürfe gegen einzelne Ditib-Imame gegeben hatte. Sie sollen Kritiker der türkischen Regierung in Moscheen ausgespäht haben. Laut Feller hat auch der NRW-Landesverband der Ditib unterschrieben, dass er staatsfern und auf dem Boden des Grundgesetzes handele.

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Jakarta (KNA) Mehr als 56 Prozent der Oberstufenschüler in fünf indonesischen Großstädten haben in einer Umfrage eine Umsetzung des islamischen Schariarechts befürwortet. Kirchenführer und Pädagogen sehen dieses Ergebnis mit Sorge. „Alle Parteien und auch das Ministerium für Bildung und Kultur müssen herausfinden, warum in den Schulen intolerante Ansichten zunehmen“, sagte Pater Antonius Benny Susetyo, Mitglied eines Gremiums von Präsident Joko Widodo zur Förderung der Toleranz zwischen den Religionen im mehrheitlich islamischen Indonesien, am Donnerstag dem asiatischen Pressedienst Ucanews.

Die Umfrage war vom Setara Institut für Demokratie und Frieden in Zusammenarbeit mit dem internationalen NGO-Forum für Indonesische Entwicklung an staatlichen und privaten Schulen in fünf großen Städten durchgeführt und in dieser Woche veröffentlicht worden.


Mehr als 83 Prozent der Befragten waren der Ansicht, dass die indonesische Staatsidee „Pancasila“ keine dauerhafte Ideologie sei und ersetzt werden könne. In der Verfassungspräambel „Pancasila“ wird Indonesien als säkularer Staat definiert.


20 Prozent der befragten Schüler gaben an, als Reaktion auf Beleidigungen des Islam nicht vor Gewaltanwendung zurückzuschrecken. 33 Prozent waren bereit, ihre Religion sogar mit dem Leben zu verteidigen. 61 Prozent sagten, sie würden sich wohler fühlen, wenn alle Schülerinnen und Studentinnen Kopftücher tragen würden. Knapp 52 Prozent sahen die USA, Großbritannien und Australien als „Bedrohung der indonesischen Religion und Kultur“.


Pater Vinsensius Darmin Mbula, Vorsitzender des Nationalen Rats für Katholische Bildung, sagte, die Ergebnisse seien ein Weckruf für die Schulen. „Das Ministerium für Bildung und Kultur hat eine Kampagne gegen Intoleranz gestartet. Diese Ergebnisse machen jedoch deutlich, dass noch ein langer Weg vor uns liegt“, sagte der Priester Ucanews.

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Tel Aviv/Jerusalem (KNA) Die Organisation „Rabbiner für Menschenrechte“ macht sich angesichts einer wachsenden Spaltung in der israelischen Gesellschaft für eine neue religionsübergreifende Bewegung im Land stark. Dazu soll etwa ein für Mittwoch (10. Mai) geplanter „Interreligiöser Marsch für Frieden, Gleichheit und Gerechtigkeit“ in Jerusalem beitragen, sagte der geschäftsführende Direktor der Organisation, Avi Dabusch, im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Tel Aviv.


Öffentliche Räume in Israel seien zum Nährboden für religiösen Fanatismus und Gewalt geworden, so der jüdische Israeli. Das rechtsnational-religiöse Lager, das von der Ideologie einer jüdischen Dominanz und dem Streben nach Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete geprägt sei, stehe in enger Verbindung zu gefährlichen Strömungen des Judentums.


„Vor diesem Hintergrund lassen wir uns inspirieren von Rabbiner Abraham Jehoschua Heschel und Martin Luther King. Mit ihrem gemeinsamen Solidaritätsmarsch sind sie ein Beispiel für mutige religiöse Führung“, sagte Dabusch. Nach ihrem Vorbild wolle man in Jerusalem für Frieden, Gleichheit
und Gerechtigkeit für alle demonstrieren. Der Marsch finde eine Woche vor dem Jerusalem-Tag (19. Mai) statt, der zum Symbol für Konflikte und Gewalt geworden sei.


Bislang hätten sich dem Aufruf der „Rabbiner für Menschenrechte“ rund 20 jüdische, christliche, muslimische und interreligiöse Organisationen angeschlossen, berichtete der Aktivist. „Wir müssen eine andere Stimme etablieren und zeigen, dass eine gemeinsame Vision und der Glaube an Menschenrechte möglich sind, ohne die Religion verlassen zu müssen“, sagte Dabusch. Religion sei ein Werkzeug für Veränderungen in der Gesellschaft.


Er äußerte die Hoffnung, durch den interreligiösen Marsch eine Gruppe von Führungspersonen verschiedener Gemeinschaften zu etablieren, die Einfluss in der Öffentlichkeit haben. „Damit könnten wir zu einem Licht werden in einer Realität, die teilweise sehr dunkel ist.“ Bei ähnlichen Demonstrationen etwa gegen die Annexion des besetzten Westjordanlands habe es Störaktionen rechter Gruppen gegeben. Er erwarte auch jetzt einen möglichen Konflikt, so Dabusch, hoffe aber, dass es nicht zu Gewalt kommt. Die Polizei werde die Veranstaltung schützen.

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Islamabad (KNA) Christen in Pakistan reagieren mit Angst auf die Ermordung eines muslimischen Klerikers durch einen islamischen Mob wegen angeblicher Blasphemie. „Unsere Gemeinde hat Angst. Wenn selbst ein muslimischer Religionsführer nicht sicher ist, haben wir keine Chance“, sagte der Beauftragte für interreligiösen Dialog in der katholischen Diözese Faisalabad, Khalid Rashid Asi, dem asiatischen Pressedienst Ucanews (Montag). Missbrauch der Blasphemiegesetze sei zur Norm geworden; „der Mob fällt ein Urteil und exekutiert das Opfer“, so der Geistliche.


Der Lynchmord in einer Stadt in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa war bereits der zweite Fall von Lynchjustiz wegen Blasphemie in diesem Jahr. In der Provinz Punjab hatte im Februar ein wütender muslimischer Mob einen der Gotteslästerung beschuldigten Muslim aus einer Polizeistation gezerrt und bei lebendigem Leib verbrannt.

Pastor Shahzad Murad von der All Saints Church in Peschawar sprach gegenüber Ucanews über eine Traumatisierung seiner Gemeinde: „Wir sind still geworden. Der Tod streift frei umher, während wir versuchen, mit der wirtschaftlichen und politischen Krise fertig zu werden.“ Gesetzlosigkeit greife um sich. „Selbst die Strafverfolgungsbehörden scheinen machtlos zu sein“, so der Pfarrer. Blasphemie ist eine schwere Straftat im mehrheitlich sunnitisch-islamischen Pakistan. Das Gesetz sieht dafür die Todesstrafe vor. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Hunderte Personen wegen Blasphemie angeklagt und einige zum Tode verurteilt. Es wurde bislang aber kein Todesurteil behördlich vollstreckt. Im April verurteilte das EU-Parlament einen Missbrauch der Blasphemiegesetzgebung in Pakistan.

Zwischen 1985 bis 2022 wurden nach Informationen von Ucanews mindestens 86 Menschen wegen angeblicher Blasphemie Opfer von Selbstjustiz. Davon seien 50 Muslime, 25 Christen, 7 Anhänger der islamischen Ahmadiyya-Leute, ein Hindu, ein Buddhist sowie zwei weitere Personen, deren Religionszugehörigkeit unbekannt sei.

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Berlin (KNA) Die Religionsbeauftragte der Grünen, Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor, will den Moscheegemeinden in Deutschland mehr Unabhängigkeit vom Ausland ermöglichen. „Denn damit geht immer auch ein ideologischer Einfluss einher, wie wir etwa an der Ditib, der Türkisch-Islamischen Union der Anstalten für Religion, sehen“, sagte Kaddor am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

Sie beklagte, „dass die meisten muslimischen Gemeinschaften noch immer nicht rechtlich als Religionsgemeinschaft anerkannt“ seien. Muslimisches Leben müsse in Deutschland endlich zur Normalität werden.


Sie wolle die Frage nach der parlamentarischen Sommerpause angehen, kündigte Kaddor an. Dabei ziehe sie ein „Stiftungssystem, ähnlich wie in Baden-Württemberg“ in Erwägung: „Im Stiftungsbeirat sitzen dann alle muslimischen Vertretungen – von den Liberalen bis zu den Orthodoxen. Sie stehen dann auch für eine bestimmte Lehre“, so Kaddor. Die Stiftung ziehe wiederum die Gelder ein und verteile sie: „Der Staat könnte eine Art Anschubfinanzierung leisten, wie er auch muslimische Lehrstühle finanziert“.

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Am Hamburger Verwaltungsgericht hat am Freitag ein politisch brisantes Verfahren begonnen. Anlass ist eine Klage des umstrittenen Islamischen Zentrums Hamburg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz.
Hamburg (KNA) Der Hamburger Verfassungsschutz hat seine Entscheidung bekräftigt, das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) als extremistisch einzustufen. Dies ergebe sich aus der Gesamtschau von über Jahrzehnte gesammelten Tatsachen, erklärte ein Vertreter des Geheimdienstes am Freitag bei einer Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht. So seien etwa Funktionäre des IZH auf Veranstaltungen von Vereinen aufgetreten, die der Terrororganisation Hisbollah naheständen. Auch hätten Hisbollah-Anhänger die vom IZH getragene Blaue Moschee besucht.


IZH-Anwalt Sven Krüger entgegnete, die Behauptungen des Verfassungsschutzes hätten keine Grundlage. Dass Hisbollah-Anhänger die Moschee besucht hätten, sei kein Beleg für eine extremistische Einstellung des IZH. „Wenn ein RAF-Terrorist im Michel betet, muss dann die evangelische Kirche in ihren Verfassungsschutzbericht?“, fragte er.
Anlass der Verhandlung sind Klagen des IZH und der ihm verbundenen Islamischen Akademie Hamburg gegen das Landesamt für Verfassungsschutz. Damit wehren sich die umstrittenen schiitischen Institutionen gegen eine Einstufung des IZH als islamistische Gruppierung in den Jahresberichten des Geheimdienstes für 2018 und 2019. Gegenstand der Klage sind zudem acht Einzelaussagen in den Berichten, in denen es auch um die Nähe des Zentrums zum Iran geht.
Richter Klaus Thorwarth sagte, er wolle vor allem hören, wie der Verfassungsschutz auf seine Behauptungen gekommen sei. Er wies darauf hin, dass die Rechtslage komplex sei, da der Geheimdienst etwa nicht alle seine Quellen offenlegen könne. Bereits zu Beginn der am Nachmittag noch andauernden Sitzung sagte Thorwarth, dass wahrscheinlich am Freitag kein Urteil fallen werde.


Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 40 Kritiker des IZH für eine Schließung der Blauen Moschee. „Wir finden es unfassbar, dass der Außenposten des Irans in Deutschland den Verfassungsschutz verklagt“, sagte die erste Vorsitzende des Vereins Säkularer Islam Hamburg, Necla Kelek, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).


Das IZH wurde 1953 von iranischen Kaufleuten gegründet und ist heute Anlaufpunkt schiitischer Muslime verschiedener Nationalitäten. Der Verein wird seit 1993 vom Verfassungsschutz beobachtet und als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen. Im November hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des Zentrums zu prüfen.

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