Zollitsch für islamischen Religionsunterricht

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 Erzbischof Robert Zollitsch
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Dortmund (KNA) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, plädiert für islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache. Voraussetzung sei, dass er „wie der katholische und der evangelische Religionsunterricht gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes erteilt wird“, sagte er den „Ruhr Nachrichten“ (Mittwoch) in Dortmund. In dieser Form könne das Fach „einen wertvollen Beitrag“ für die Integration der Muslime leisten.
Nach Artikel 7 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen unter staatlicher Aufsicht und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Eltern können über die Teilnahme ihrer Kinder entscheiden.
Das Thema Integration dürfe jedoch nicht auf die Diskussion um den Islam reduziert werden, warnte der Freiburger Erzbischof. „Bei Integrationsfragen geht es primär um Menschen, nicht um Religionen.“ Zwar seien unter den Zuwanderern viele Muslime, doch seien sie „zunächst einmal auch Türken, Bosnier, Iraner oder Marokkaner“. Für sie alle gelte, „dass sie ihren Glauben frei bekennen und frei leben dürfen, unsere Rechtsordnung jedoch beachten müssen“, so Zollitsch. (KNA – 3795)

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Schlagworte

Islamunterricht, islamischer Religionsunterricht, muslimische Schüler, Erzbischof Robert Zollitsch
