Landtag bringt islamischen Religionsunterricht auf den Weg

KNA 01.07.2011
Düsseldorf (KNA) Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Einführung des islamischen Religionsunterrichts auf den Weg gebracht. In Erster Lesung beriet das Landesparlament am Mittwoch einen Gesetzentwurf von SPD, CDU und Grünen, nach dem der bekenntnisorientierte Islamunterricht ab dem Schuljahr 2012/2013 „ordentliches Lehrfach“ werden soll. Die FDP äußerte dafür „große Sympathie“, besteht vor einem abschließenden Votum aber auf einer Expertenanhörung zur Klärung rechtlicher Fragen. Die Linken votierten gegen den Antrag, weil sie Religionsunterricht an Schulen ablehnen und dafür Ethikunterricht wollen.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erklärte, etwa 80 Prozent der 1,5 Millionen Muslime in NRW wünschten einen bekenntnisorientierten Islamunterricht in deutscher Sprache. Dies zeige, dass sich diese Bevölkerungsgruppe nicht in eine Parallelgesellschaft abdrängen lasse. Wer es mit Integration und Willkommenskultur ernst meine, für den sei der Islamunterricht eine folgerichtige Entscheidung. Damit komme die Landespolitik der Erfüllung des „Grundrechts“ auf Religionsunterricht für landesweit 320.000 muslimische Schüler nach. „Das ist ein Verfassungsauftrag und kein Wunschkonzert“, sagte die Ministerin. Sie begrüßte die „breite Unterstützung“ für den Gesetzentwurf im Landesparlament.
Der integrationspolitische Sprecher der CDU, Michael Solf, erklärte, der islamische Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht sei „ein Gebot der Fairness und auch der Klugheit“. Der Unterricht müsse in deutscher Sprache stattfinden. Zudem seien die Lehrer an deutschen Hochschulen auszubilden. Der Staat, dem das Bildungsmonopol zufalle, setze „klare Regeln“, die nicht nur für die christlichen Kirchen, sondern auch für die islamischen Gemeinschaften gelten.
Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts scheiterte bislang daran, dass die muslimischen Organisationen nicht die Merkmale einer Religionsgemeinschaft erfüllen. Verfassungsrechtlich ist es nicht zulässig, Religionsunterricht ohne Mitwirkung der entsprechenden Religionsgemeinschaften einzuführen. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen sieht vor, dass übergangsweise ein Beirat mit jeweils vier Vertretern des organisierten und des nicht organisierten Islams die religiösen Grundsätze der Muslime gegenüber dem Land formuliert.
Derzeit gibt es neben NRW Schulversuche mit islamischem Religionsunterricht in sechs weiteren Bundesländern. Vier Uni-Standorte bauen mit Förderung des Bundes Studiengänge für islamische Theologie auf. Dort soll auch Lehrpersonal ausgebildet werden.
(KNA - llkqmt-BD-1733.46RO-1)

Auf unserer Hauptseite finden Sie weitere Informationen zu den Themen interreligiöser Dialog und christlich islamischer Dialog.