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  Mehr Eigentumsrechte für türkische Christen sorgen für Streit

Istanbul (KNA) Gegen den erbitterten Widerstand der Opposition hat das türkische Parlament am Mittwochabend das sogenannte Stiftungsgesetz verabschiedet, das die Eigentumsrechte der christlichen und jüdischen Minderheiten ausweitet. Das Gesetz passierte das Plenum mit den Stimmen von 242 der 314 anwesenden Abgeordneten. Vorangegangen war eine heftige Debatte, in der Abgeordnete der kemalistischen und der nationalistischen Oppositionsparteien der regierenden AKP den Ausverkauf nationaler Interessen an die Christen und Juden vorwarfen. Das neue Stiftungsgesetz sieht unter anderem die Rückgabe enteigneten Besitzes an die Minderheiten vor. Als „offenen Angriff auf die Souveränität der türkischen Nation“ bezeichnete ein Abgeordneter der nationalistischen Partei MHP die Neuregelung der Eigentumsrechte nicht-muslimischer Minderheiten. Ein parteiloser Abgeordneter warf der Regierung vor, mit dem orthodoxen Patriarchat von Konstantinopel zu paktieren. Die kemalistische CHP rief die Abgeordneten zum nationalen Widerstand gegen die Gesetzesinitiative der AKP auf.

EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn begrüßte das neue Gesetz als wichtigen Schritt vorwärts. Die EU habe regelmäßig darauf gedrungen, dass die Grundrechte und -freiheiten aller Bürger in der Türkei geachtet werden müssten, erklärte Rehn am Mittwochabend in Brüssel. Die EU-Kommission werde das neue Gesetz gründlich prüfen. Die vorliegenden Entwürfe und die parlamentarischen Debatten zeigten aber bereits, dass es eine Reihe von entscheidenden Problemen für die Arbeit religiöser Stiftungen aufgreife. Das Gesetz müsse in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention umgesetzt werden. Das werde ein Testfall für die Fortschritte der Türkei bei der Sicherung der Rechte und Freiheiten sein, so der EU-Kommissar.

Die Regierungsfraktion hatte das Gesetz schon einmal im November 2006 verabschiedet; die Umsetzung scheiterte damals aber am Veto des damaligen Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer. Die Unterschrift des neuen Präsidenten Abdullah Gül gilt diesmal als sicher. Neben Kemalisten und Nationalisten kritisierten auch die Minderheiten selbst die Neuregelung. Sie beklagen vor allem, dass sie nur kürzlich enteignete Immobilien vom Staat zurückfordern können. Zudem ist keine Restitution von Immobilien vorgesehen, die vom türkischen Staat seither an Dritte veräußert wurden.

Die christlichen und jüdischen Gemeinden sind in der Türkei mangels Rechtspersönlichkeit überwiegend als Stiftungen organisiert. Aufgrund eines Gerichtsurteils von 1974 hatte der türkische Staat alle Immobilien beschlagnahmt, die diese Stiftungen nach 1936 erworben hatten. Ingesamt geht es um Tausende Grundstücke und Gebäude im Wert von rund 150 Milliarden Dollar. Das Eigentum ist für die Minderheiten von großer Bedeutung, weil sie daraus ihre Schulen selbst finanzieren müssen. (KNA – 2449/2472)


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