Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Christen und Muslime in unserer Gesellschaft: Islamische Präsenz – eine Herausforderung für die Kirche
Aspekte der Begegnung
(274) Auf dem Weg der Begegnung zwischen Christen und Muslimen in unseren Gemeinden lassen sich folgende Aspekte unterscheiden:
Wahrnehmung
(275) In den letzten Jahren ist in vielen Gemeinden die Bereitschaft zu Begegnungen, zu Gesprächen und zur sozialen Integration von Muslimen gewachsen. Andererseits haben sich neue Ängste auf Seiten der Muslime, aber auch der Christen entwickelt: auf Seiten der Muslime Ängste vor dem Verlust der Identität und Eigenständigkeit, die durch die Erfahrung von Ausländerfeindlichkeit verstärkt wurden; auf Seiten der Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft Überfremdungsängste und Furcht vor einem politisch-kämpferischen Islam. Zugleich hat sich aber auch unter den Muslimen der jüngeren Generation im Allgemeinen eine größere Selbstverständlichkeit im Umgang mit Nichtmuslimen herausgebildet. Viele suchen nach einem Weg, wie sie ihre religiöse und kulturelle Identität in einer pluralistischen Gesellschaft konstruktiv verwirklichen können.
(276) Zum Verständnis der muslimischen Gesprächspartner trägt die Wahrnehmung der Vielfalt islamischtheologischer Richtungen und Rechtsschulen und der islamisch-national geprägten Verbände in Deutschland bei. In vielen Fällen wird es nicht möglich sein, sich die muslimischen Gesprächspartner gezielt auszusuchen. Sie werden vielmehr durch die Situation oder durch die Nachbarschaft einer bestimmten Moscheegemeinde vorgegeben. Umso wichtiger ist es, den Standort des jeweiligen Gesprächspartners innerhalb der Vielfalt des Islam einordnen zu können.
Information
(277) Informationen über die wichtigsten Lehren des Islam, über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem jeweiligen Glauben, über die religiösen Feste und Bräuche und über Voraussetzungen der Begegnung zwischen Christen und Muslimen müssen wichtige Inhalte des schulischen Religionsunterrichtes sowie der katholischen Erwachsenenbildung und Medienarbeit sein. Aber auch Veranstaltungen wie die Woche des ausländischen Mitbürgers und die Woche der Brüderlichkeit, die zusammen mit Juden und Muslimen gestaltet werden kann, bieten Gelegenheit, Kenntnisse zu vertiefen und zu verbreiten. Eine Selbstdarstellung der muslimischen Nachbargemeinden erhalten die Besucher des „Tages der offenen Moschee“, der sich zum Datum des Nationalfeiertages am 3. Oktober eingebürgert hat.
(278) Islamische Bildungswerke und die Literatur muslimischer Autoren führen ein in das Selbstverständnis der Muslime in Bezug auf die eigene Religion und in Bezug auf die Religionen anderer und die säkulare Gesellschaft. Diese Darstellungen profitieren von der Anschaulichkeit gelebter Religiosität und der Unmittelbarkeit des Glaubenszeugnisses. Distanziert, d. h. fern eigener Betroffenheit, referieren die Veröffentlichungen der Islam- und Religionswissenschaft den Forschungsstand. Ohne sachliche Information zu vernachlässigen, reflektieren christliche Theologen das Verhältnis der beiden Weltreligionen. Diese Art der Information über den Islam ist der Selbstvergewisserung der christlichen Gesprächspartner dienlich.
(279) Gesprächskreise in den Gemeinden sollten nicht bei Informationen und dem Austausch der Erfahrungen mit dem Islam stehen bleiben, sondern zu Gesprächskreisen mit Muslimen werden. Oft ergeben sich gemeinsame soziale und kulturelle Aufgaben, die zu einer gemeinsamen Aktion führen. Zuweilen gelingt es auch, in solchen Gesprächskreisen sich eingehend mit Glaubensfragen der jeweiligen Religion auseinanderzusetzen.
(280) Für Erzieher und Erzieherinnen ist es erforderlich, die vielfältigen Lebens- und Verhaltensweisen sowie die Wertvorstellungen zu kennen, z. B. die Wahrung und Achtung von Speisevorschriften und religiösen Riten und Haltungen, der vorurteilsfreie Umgang mit für uns oft fremdartigen Wertvorstellungen in der Erziehung der Jungen und Mädchen, das sensible Lenken von alltäglichen Begebenheiten, z. B. der Handhabung der Schlafsituation in Tagesstätten. Auch die Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen, Sakramentalien, wie dem Blasiussegen und Andachten zu Beginn oder am Ende des Kindargartenjahres sowie der Umgang mit christlichen und islamischen Festen verlangen entsprechende Kenntnisse über die religiöse Einstellung der Kinder und ihrer Eltern.
(281) Ein Aufenthalt im Krankenhaus bringt für viele Menschen starke Belastungen mit sich. Geburt, Krankheit und Tod verweisen intensiv auf die religiöse Dimension `es Lebens. Für Muslime können Krankenhausaufenthalte in nichtislamischer Umgebung zusätzlich erschwert werden, da die Beachtung der islamischen Regeln der Schamhaftigkeit mitunter nicht im vollen Umfang möglich ist. Auch stimmt der Speiseplan im Krankenhaus nicht immer mit den religiösen Speisevorschriften überein. Der Besuch der Großfamilie passt oft nicht in den Krankenhausalltag und seine Funktionsabläufe. Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten führen zu Missverständnissen und Isolation, und unter der erzwungenen Intimität eines gemeinsamen Krankenzimmers können sich gegenseitige Aversionen zwischen nichtmuslimischen und muslimischen Patienten noch verschärfen, kann sich freilich auch Verständnis und Vertrauen herausbilden. Das setzt eine gezielte Sensibilisierung und Schulung der ehrenamtlichen Besuchsdienste, des Pflegepersonals, der Ärzte und Krankenhausseelsorger voraus.[1]
(282) Wie die Dienste der Caritas allgemein, so gilt auch das breite Angebot ambulanter Kranken-, Altenund Behindertenpflege und anderer ambulanter sozialer Hilfsdienste der Sozialstationen grundsätzlich für alle Menschen – unabhängig von ihrer Nationalität, Rasse und Religion. In besonders sensibler Weise muss bei Muslimen das familiäre und soziale Umfeld einbezogen und müssen deren Besonderheiten berücksichtigt werden. Insbesondere das Bedürfnis nach Geschlechtertrennung bei traditionsgebundenen Muslimen sollte beim Einsatz männlicher bzw. weiblicher Pflegekräfte gegebenenfalls in Erfahrung gebracht und berücksichtigt werden.
(283) Besonders zu beachten ist die Situation muslimischer Straffälliger. Für die spezifisch muslimischen Normen der Lebensgestaltung, wie z. B. die Fastengebote im Monat Ramadan oder die Speisevorschriften, sollte Verständnis geweckt und Entgegenkommen gezeigt werden.[2]
(284) Die Professionalität der Kontakte nimmt zu, wenn sich die katholischen Gesprächspartner im Vorfeld durch Information ausreichend Kompetenz verschafft haben. Die Verantwortung dafür tragen die Ausbildungsstätten für pastorale und soziale Berufe. Gut vorbereitet kann schließlich die Zusammenarbeit mit muslimischen Kollegen gesucht werden.
Selbstvergewisserung und Glaubenszeugnis
(285) Schon auf der Ebene der pastoralen Kontakte, die weit hineinreichen in die Kooperation mit Muslimen, wird im Bemühen um ausreichende Kompetenz das Bedürfnis nach christlicher Reflexion über die islamischen Aussagen zum Gottes- und Menschenbild und zum Verhältnis Gottes zu seiner Schöpfung wach. Darüber hinaus gehört es zum christlichen Glaubens- und Zeugnisauftrag, sich den muslimischen Menschen verkündigend zuzuwenden und ihnen dabei ohne Vereinnahmungsabsichten zu begegnen. Dieser Auftrag bezieht sich nicht allein auf einzelne, sondern gilt für jede christliche Gemeinde. Die Voraussetzung zur Erfüllung dieser Aufgabe ist die sichere Positionierung im eigenen Glauben, die die Rechenschaftsfähigkeit gegenüber dem Fragenden einschließt und der Mut zur Suche nach neuen kulturellen und sprachlichen Ausdrucksformen der Glaubensinhalte.
(286) Die Kraft dazu kommt aus dem Evangelium: es macht frei zur menschlichen Begegnung mit den muslimischen Nachbarn und lässt trotz aller Widersprüche und Konflikte in der christlich-islamischen Beziehung einen Raum menschlicher und religiöser Begegnung entdecken. Im gegenseitigen Respekt ist es möglich, Konflikte zur Sprache zu bringen, Spannungen auszuhalten und in einen fruchtbaren Austausch zu verwandeln. „Gerade diese Schwierigkeiten sollten alle Glaubenden, Christen wie Muslime, anspornen, einander besser kennen zu lernen und sich gegenseitig zu bereichern“ (Papst Johannes Paul II.: Begegnung mit Muslimen, Brüssel, Mai 1985).
Zusammenarbeit
(287) Kraft der Glaubensüberzeugungen und zur Bewältigung der Probleme dieser Welt arbeiten Christen und Muslime zusammen. Eine Ethik der Kooperation umfasst die Tugenden: Respekt, Sensibilität, Bemühen um interkulturelle Konfliktbewältigung, Solidarität und menschliche Anteilnahme.
(288) Respekt buchstabiert sich in den verschiedenen Kooperationsbereichen mit vielen Variablen. In der Begleitung und Gestaltung der religions-verschiedenen Ehe achten die Partner insbesondere die Freiheit der Gewissensentscheidung. Im Kindergarten, in der Schule und im sozial-karitativen Bereich drückt sich Respekt in der Achtung der Rechte der Eltern und der rituellen Pflichten und Riten aus. In Glaubensgesprächen verlangt es der Respekt voreinander, dass auch die Wesensmomente der jeweiligen Glaubensüberzeugungen zur Sprache kommen können. Respekt hebt sich von Toleranz im Sinne von Duldung dadurch ab, dass er den Anderen in seinem Selbstverständnis ernst nimmt. Respekt ist immer unabhängig von wirtschaftlichem und sozialem Status, von Geschlecht, Sprache und ethnischer Herkunft.
(289) Sensibilität, d. h. auch Taktgefühl, erfordert die Arbeit mit Menschen in jedem Fall, vor allem aber in den sozial-karitativen Berufen, in denen Muslime als Betreute und Anvertraute ihrem Gegenüber in gewisser Weise ausgeliefert sind. So ist von Erzieherinnen und Lehrern ein sensibles Lenken von alltäglichen Begebenheiten, in denen religiös-kulturell bedingte Verhaltensweisen konkurrieren, gefordert. Im Hinblick auf den Umgang der Geschlechter z. B. unterscheidet sich die traditionell islamische Gesellschaft von unseren derzeitigen Gepflogenheiten.
(290) Die Achtung gebietet es, Konflikte nicht zu verschweigen. Unterschiede in Anschauungen und Verhaltensweisen fordern die Bereitschaft heraus, über Möglichkeiten gemeinsamer Lösungen nachzudenken und verbleibende Spannungen zwischen unterschiedlichen Positionen in Geduld und im Respekt vor dem Anderen auszuhalten.
[1] Vgl. Krankenhaus.
[2] Vgl. Haft und Strafvollzug.
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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003.
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