Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Christen und Muslime in unserer Gesellschaft: Einzelfragen islamischer Glaubens- und Lebensordnung
Bekleidungsvorschriften
(242) Die islamische Tradition kennt Hinweise für eine angemessene Kleidung sowohl für Männer als auch für Frauen.[1] Männer wie Frauen sollen sich einem in der Sammlung des Buchari verzeichneten Hadith zufolge „ohne Übertreibung und ohne Hochmut“ kleiden. Anders als bei Männern gilt bei Frauen etwa Goldschmuck allerdings nicht als verpönt, zumal Schmuck für Frauen in islamischen Ländern nicht zuletzt auch eine Kapitalanlage zu ihrer sozialen Sicherung darstellt.
(243) Die Streit um das Kopftuch, der nicht nur in islamisch geprägten Ländern, sondern auch in den Ländern der westlichen Welt geführt wird, trägt derzeit viel dazu bei, dass die Frage nach der angemessenen Kleidung nahezu ausschließlich im Blick auf die Frau erörtert wird, obgleich die damit verbundenen Fragen der Schicklichkeit und Schamhaftigkeit nicht nur Frauen, sondern auch Männer betreffen.
(244) Die drei Passagen des Korans, die von islamischen Gelehrten bis heute zur Begründung einer Verpflichtung der islamischen Frau zu einer bestimmten Art der Kleidung herangezogen werden, sind umstritten.[2] Bei der Diskussion um ihre Deutung geht es nicht allein um Koranexegese, sondern auch um die Stellung der Frau in der Gesellschaft und um ein Symbol für „Islamizität“. So hat sich etwa der Ägypter Qasim Amin bereits vor rund 100 Jahren in seinem Buch „Die Befreiung der Frau“ gegen die Behauptung einer spezifischen Kleidungsvorschrift für Frauen gewandt. Der ägyptische Islamist Issam al-Aryam hingegen propagiert das „islamische“ Kopftuch seit 1980 als „Zeichen des Widerstandes gegen die westliche Zivilisation und als Beginn der iltizam“, d. h. der strengen Befolgung der Regeln des Islam.[3]
(245) Dabei ist es von großer Bedeutung zu erkennen, dass Kleidungsvorschriften für die Frau bzw. die Rigorosität, mit der ihre Einhaltung eingefordert wird, und die Trennung der Geschlechter in einem engen inneren Zusammenhang stehen.[4] Dies gilt nicht nur für den islamisch geprägten Teil der Welt, sondern auch für Länder wie Deutschland, wo Muslime in einem nichtislamischem Umfeld leben. In der deutschen Gesellschaft trifft das Tragen des Kopftuches – trotz unübersehbarer Emotionen, mit denen das Für und Wider diskutiert wird – alles in allem doch auf geringere Ablehnung[5] als etwa in der Türkei oder in Frankreich, wo es unter Berufung auf die laizistische Staatsordnung in staatlichen Institutionen verboten ist. So können sich infolge entsprechender Gerichtsurteile in Deutschland Schülerinnen unter Verweis auf religiös gebotene Kleidungs- und Verhaltensweisen im Verhältnis der Geschlechter im begründeten Einzelfall vom koedukativen Schwimm- bzw. Sportunterricht in öffentlichen Schulen befreien lassen.
[1] Vgl. Sure 24, 30 f.
[2] Es sind dies Sure 24, 31; Sure 33, 53 und 59. In Sure 24, 31 heißt es in der Übersetzung Bobzins, die gläubigen Frauen „sollen ihr Tuch [hima ; Paret: Schal; Khoury: Schleier] über den Halsausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht zur Schau stellen (...)“. Sure 33, 53 schreibt speziell im Hinblick auf die Frauen des Propheten vor: „und wenn ihr sie (d. h. die Frauen des Propheten) um etwas bittet, was ihr braucht, so tut das hinter einer Abschirmung [hidjab].“ Sure 33,59 zufolge sollen sich die Frauen der Gläubigen beim Austreten „etwas von ihrem Gewand [djilbab] über sich hinabziehen“. Vgl. Bobzin, Der Koran. Eine Einführung, Beck: München, 1999, S. 79 f.
[3] Vgl. Kepel, Gilles: Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Islamismus, München 2002, S. 104 f.
[4] Vgl. Ehe, Familie, Sexualität und Geburtenregelung unter dem Teilabschnitt: „Sexualität und Ehre“.
[5] Vgl. Kopftuch.
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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003.
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