Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Christen und Muslime in unserer Gesellschaft: Einzelfragen islamischer Glaubens- und Lebensordnung
Bestattungsvorschriften
(239) Ein Begräbnis entsprechend den islamischen Vorschriften verlangt die sorgfältige Waschung des Toten, die Verrichtung des Totengebetes und die Bestattung möglichst noch am Todestag. Der Tote wird in Leinentücher gewickelt und mit dem Gesicht nach Mekka gerichtet in die Erde gebettet.[1] Das Grab bleibt – wegen der Respektierung der Totenruhe – in den weitaus meisten Fällen schmucklos. Anderes gilt lediglich im sufischen Islam bzw. im Volksislam, der die Heiligenverehrung und einen entsprechenden Gräberkult kennt. Feuerbestattungen, die bei uns an Zahl zunehmen, werden von Muslimen aus religiösen Gründen grundsätzlich abgelehnt.
(240) In Deutschland richten immer mehr Kommunen separate Gräberfelder für Muslime ein, so dass den islamischen Vorschriften und Traditionen für die Bestattung von Muslimen weitgehend Rechnung getragen werden kann. Dennoch werden schätzungsweise 90 %–95 % der in Deutschland verstorbenen Muslime weiterhin in ihre Heimatländer überführt. DITIB und IGMG haben Bestattungsfonds eingerichtet, die den Angehörigen die Rückführung finanziell und organisatorisch erleichtern.
(241) Als Gründe für diese Praxis werden immer wieder folgende Sachverhalte genannt: Zum einen erlaube das islamische Recht die Verwendung eines Sarges nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen, während die Friedhofssatzungen sarglose Bestattungen bislang nur in Ausnahmen zulassen. Zum anderen verweisen vor allem Muslime türkischer Herkunft darauf, dass im Islam die in Deutschland übliche Neubelegung eines Grabes ausgeschlossen sei. Sowohl im Hinblick auf die Sargpflicht als auch in der Frage der Neubelegung islamischer Gräber sind Kompromisse notwendig und im Grunde auch durchaus möglich.[2]
[1] Vgl. ausführlich Sterben und Tod.
[2] Vgl. Bestattung.
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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003.
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