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  Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Christen und Muslime in unserer Gesellschaft: Islamische Religionsausübung in Deutschland

 

 

Glaubensbekenntnis, Gebet, Pflichtabgabe, Pilgerfahrt und Fasten

 

(220) Das Glaubensbekenntnis kann der Muslim zu jeder Zeit öffentlich oder privat aussprechen. Für das fünfmal täglich vorgeschriebene rituelle Gebet sind feste Zeiträume festgelegt, die sich nach dem Lauf der Sonne bestimmen. Das vor dem Sonnenaufgang zu verrichtende Morgengebet, das nach ihrem Untergang zu verrichtende Abendgebet und das Nachtgebet stellen für das tägliche Leben eines Muslim in Ausbildung und Beruf meist keinerlei Schwierigkeiten dar. Im Hinblick auf das Mittags- und Nachmittagsgebet ist festzustellen, dass für alle Gebete grundsätzlich nicht ein fester Zeitpunkt, sondern jeweils längere Zeitspannen festgelegt sind. Die in die üblichen Arbeitszeiten fallenden Gebete können daher i. d. R. in den Arbeitspausen verrichtet werden oder, zusammengefasst, zumindest im Sommer nach Arbeitsschluss verrichtet werden. Diese Möglichkeit sieht das islamische Recht ausdrücklich vor.

 

(221) Auch die Verpflichtung eines jeden Muslim, der nicht selbst mittellos ist, zur Abgabe eines kleinen Teils seines Besitzes und seiner laufenden Einkünfte zugunsten der Bedürftigen, kann problemlos überall auf der Welt befolgt werden. In den islamischen Ländern ist es meist den einzelnen Muslimen überlassen, ob und wie sie die Pflichtabgabe leisten. In den 80er Jahren haben islamische Organisationen ihre Aufmerksamkeit für den Bereich humanitärer Hilfe als internationales Betätigungsfeld verstärkt. Entsprechende Spendenaufrufe in Deutschland nehmen ausdrücklich auf die Pflichtabgabe Bezug, indem sie unter ihren Hilfeleistungen auch die „Verteilung von Zakah [1] anbieten. In einem gesellschaftlichen Kontext wie in Deutschland, der im Vergleich zur islamischen Welt von einem relativen Wohlstand auch unter Muslimen geprägt ist, kann der Muslim der Pflichtabgabe auf dem Wege einer Banküberweisung Genüge tun. Indem er sich ggf. für die Förderung muslimischer Bedürftiger außerhalb Deutschlands entscheidet, stärkt er zugleich den Zusammenhalt der weltweiten umma.

 

(222) Die Wahl des Jahres der unter den dargestellten Voraussetzungen einmal im Leben durchzuführenden Pilgerreise nach Mekka ist grundsätzlich frei zu bestimmen. Viele Muslime warten, bis sie ins Rentenalter gekommen sind. Der Zeitpunkt in dem gewählten Jahr hingegen ist genau festgelegt. Er fällt in den Monat des islamischen Mondkalenders, der nach der Pilgerfahrt benannt ist. Die im Einzelnen vorgeschriebenen Riten sind zwischen dem 7. und 10. Tag dieses Monats zu vollziehen. Im Anschluss daran feiern die Pilger und mit ihnen die gesamte umma das drei Tage dauernde Opferfest.[2] In Erinnerung an Abraham wird ein Lamm oder eine Ziege geschlachtet, wobei ein Teil des Fleisches an Bedürftige zu geben ist. Die Verwaltung der heiligen Stätten in Saudi-Arabien sieht sich wegen der enormen Pilgerströme gezwungen, den islamischen Ländern je nach Bevölkerung feste Pilgerquoten zuzuweisen. Islamische Organisationen in Deutschland tragen dafür Sorge, dass dabei Muslime aus Deutschland Berücksichtigung finden. Ferner unterstützen sie die Pilgerfahrt dadurch, dass sie, wie es in islamischen Ländern meist von staatlicher Seite geschieht, entsprechende Reisen organisieren. Die Pilgerreise von Deutschland aus stellt die Muslime vor keine besonderen Probleme. Ähnlich wie bei der Pflichtabgabe ist auch im Hinblick auf die anlässlich des Opferfestes vorgeschriebene Spende von Opferfleisch die Möglichkeit gegeben, dass islamische Organisationen sich dieser religiösen Verpflichtung auf dem Wege von Spendenaktionen annehmen. So ruft etwa die IGMG seit einigen Jahren anlässlich des Opferfestes zu Spenden auf, um für bedürftige Muslime in Afrika und Asien Opfertiere zu kaufen.

 

(223) Muslime, denen dies aufgrund ihrer körperlichen Verfassung zuzumuten ist, dürfen während des Fastens im Monat Ramadan vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergang nicht essen, nicht trinken und nicht rauchen. Trotz der damit für das Arbeits- bzw. Berufsleben verbundenen Schwierigkeiten findet dieses Gebot auch in Deutschland zunehmend Beachtung. Da das Abendessen im Ramadan nach Möglichkeit in Gemeinschaft eingenommen wird, fördert diese Praxis auch ihren sozialen Zusammenhalt. Schiitische Muslime fasten nicht nur im Ramadan, sondern in Erinnerung an die Tötung von Husain, dem zweiten Sohn von Ali und dritten Imam, zusätzlich 12 Tage lang im Monat Muharram. Am Ende des Ramadan begehen alle Muslime mit Ausnahme der Aleviten das Fest des Fastenbrechens, eines der beiden höchsten Feste im Islam. Da der islamische Kalender vom Mond bestimmt wird, verschieben sich die Zeiten des Fastens jedes Jahr um elf Tage. Insgesamt wächst in der deutschen Gesellschaft das Verständnis für das islamische Fastengebot. Hierzu hat beigetragen, dass der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz schon seit über 15 Jahren aus Anlass des Festes des Fastenbrechens eine Grußbotschaft an die Muslime in Deutschland richtet.

 

[1] Vgl. z.B.: „Muslime helfen. Basisinfo. Wer sind wir?“, Postwurfsendung des Muslime helfen e.V., Mai 2002.

[2] Vgl. Teil II, Stichwort Feiertage im Islam. 

 

 

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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003. 

 

 

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