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  Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Glauben und Handeln – was verbindet, was unterscheidet Muslime und Christen? Islam als Glaube und Lebensordnung

 

Demokratie und Menschenrechte

 

(180) Vor Beginn des Einflusses des modernen Europa auf die politischen Strukturen islamischer Länder waren dort Staat und Religion traditionell sehr eng miteinander verbunden: Mit dem Kalifat hatte sich zunächst die durch Muhammad in Medina begründete Ordnung fortgesetzt, nach der Staatsführung und Leitung der Religionsgemeinschaft in ein und demselben Amt zusammenfielen. Der Koran enthält Rechtsnormen und gab damit in einem wichtigen Bereich staatlichen Lebens explizite Regelungen vor. Und ungeachtet des späteren Machtverfalls des Kalifats blieb der größte Teil der Scharia, die nach herkömmlicher muslimischer Überzeugung insgesamt, d. h. auch über die koranischen Regelungen hinaus von Gott geoffenbart ist, bis ins 19. Jahrhundert in allen Staaten der islamischen Welt geltendes Recht. Nach der islamischen Staatstheorie älterer Zeiten war Gott der einzige Gesetzgeber im Staat. Herrscher wie Untertanen hatten nur das göttliche Gesetz zu vollstrecken. Dieses Modell wurde als Ideal aufrechterhalten, obwohl in der historischen Praxis doch herrscherliche Erlässe mit Gesetzeswirkung vorgekommen und bisweilen weitgehende Konzessionen an nicht religiös begründetes Gewohnheitsrecht gemacht worden sind.

 

(181) Die Vorstellung von Gott als dem alleinigen Gesetzgeber des Staates ist mit der Bejahung des Prinzips der Volkssouveränität und der Annahme der Gesetzgebungskompetenz eines gewählten Parlaments, dessen Abgeordnete das Volk repräsentieren, unvereinbar. Insofern verträgt sich das traditionelle islamische Staatsideal nicht mit demokratischen Grundsätzen. Dennoch gibt es unter den heutigen Islamisten, d. h. denjenigen, die für einen „islamischen Staat“ mit erneuter Geltung der gesamten Scharia eintreten, neben erklärten Gegnern der Demokratie auch solche, die die Ansicht vertreten, der Islam lasse zumindest innerhalb gewisser Grenzen eine demokratische Staatsordnung zu. Zur Begründung dieser Position führen sie u. a. an, zwar könne und dürfe eine gewählte Volksvertretung nicht über die von Gott geoffenbarten Rechtsnormen abstimmen, wohl aber über deren korrekte und zeitgemäße Interpretation, und diese sei der Gegenstand staatlicher Gesetzgebungsverfahren; außerdem gebe es einen Bereich von Gott her nicht geregelter rechtlicher Detailprobleme, für den das Parlament uneingeschränkte Gesetzgebungsbefugnis habe. Im übrigen deuten viele heutige Muslime die Beratung (schura) mit anderen Personen vor schwierigen politischen Entscheidungen, die in Sure 3, 159 für Muhammad und in Sure 42, 38 für die Gläubigen insgesamt zur Pflicht erklärt worden ist, im Sinne einer Verpflichtung des „islamischen Staates“ auf ein parlamentarisches System. Der Koran selbst enthält allerdings keine Angaben darüber, in welchen Formen sich diese Beratung abspielen

und welche Verbindlichkeit ihr Ergebnis für die Staatsführung haben soll; darum stellen diese koranischen Maßgaben als solche noch keine Festlegung auf demokratische Strukturen dar.

 

(182) Der heutzutage viel zitierte Slogan „Al-Islam din wa-daula“, „Der Islam ist Religion und Staat“, ist in islamischen Ländern erst im frühen 20. Jahrhundert aufgekommen, und zwar als Kampfparole, mit der Gegner der inzwischen unter europäischem Einfluss rapide vorangeschrittenen Säkularisierung von Staat und Recht die Rückkehr zu den traditionellen Verhältnissen forderten. Dieser Slogan wird heute von Islamisten mit dem Anspruch ins Feld geführt, er bezeichne eine für den Islam seit jeher charakteristische und unverzichtbare bruchlose Einheit von Religion und Politik, die daher rühre, dass diese Religion alle Lebensbereiche umfassend regele.

 

(183) Allerdings gibt es mittlerweile auch eine beträchtliche Zahl von Muslimen, die den säkularen Staat bejahen und der Überzeugung sind, die islamische Religion lasse sich unter modernen Bedingungen in einem solchen gut, wenn nicht sogar besser leben. Sie verweisen mit Recht darauf, dass der genannte Slogan weder die historische Wirklichkeit islamischer Länder, in denen es faktisch auch schon in älterer Zeit begrenzte Säkularisierungsphänomene gab, korrekt beschreibt noch das Verhältnis zwischen den beiden Größen Staat und Religion genau genug bestimmt, um ein konkretes Modell der Staatsordnung und ihres Verhältnisses zur Religion vorzugeben. Unter diesen Umständen könnten, so argumentieren sie, in Wahrheit auch die Islamisten entgegen dem integralistischen politischen Regelungsanspruch, den sie für die Religion erheben, wesentliche Züge der Ordnung des so genannten „islamischen“ Staats nur mit von ihnen selbst gemachten menschlichen und damit letztlich säkularen Gesetzen festlegen. Im übrigen erklären muslimische Befürworter des säkularen Staates häufig, das vom Propheten vorgelebte Modell der Einheitvon Staatsführung und Leitung der Religionsgemeinschaft habe sich schon in der Zeit des dritten Kalifen als nicht mehr durchführbar erwiesen, und die Scharia bestehe in ihrer historischen Gestalt überwiegend nicht aus geoffenbarten Normen, sondern aus menschlichen Interpretationen von solchen.

 

(184) Unabhängig von dieser aktuellen Debatte bleibt die Tatsache bestehen: Angesichts der im Koran selbst enthaltenen Rechtsnormen und aufgrund der tiefen Verwurzelung einer engen Verbindung von Staat und Religion in der islamischen Tradition erscheint vielen Muslimen nach wie vor eine Trennung von Religion und Staat als nicht mit dem Willen Gottes verträglich und darum nicht wünschenswert. Nach ihrem Verständnis muss nicht nur das religiöse Leben, sondern auch die politische Ordnung islamischer Länder in ihren Hauptzügen vom Koran geregelt sein. Die Grundbestimmungen des Korans sind, so meinen sie noch immer, die Richtschnur der Regierungsgewalt und der Maßstab der Autorität; das Gesetz Gottes ist die Grundlage der Rechtsprechung und der Ausübung der öffentlichen Ämter. Das gesamte politische Leben soll darauf abzielen, die Rechte Gottes und die Rechte der Gläubigen zu sichern.

 

(185) In der westlichen Welt ist die Trennung von Staat und Kirche bzw. Politik und Religion heute eine Selbstverständlichkeit. Sie ist auch Voraussetzung für freiheitlich-demokratisch verfasste und plural strukturierte Gesellschaftsformen. In der Begegnung mit der säkularen Welt stellt ein islamisches Staatsverständnis wie das eben skizzierte somit eine nicht geringe Herausforderung dar.

 

(186) Besonders im unterschiedlichen Verständnis von Menschenrechten wird dies grundlegend sichtbar. Vielen Muslimen war es bisher auch nicht möglich, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen uneingeschränkt anzuerkennen, da diese nicht auf dem göttlichen Gesetz der Scharia beruht. Islamische Menschenrechtserklärungen, die verschiedentlich von internationalen muslimischen Organisationen formuliert wurden – allerdings bisher nie von Staaten der islamischen Welt ratifiziert worden sind –, beinhalten zwar das Verbot der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Rasse und das Prinzip der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, das Recht auf Unverletzlichkeit des Lebens und des Eigentums, das Recht der Armen auf den Überschuss der Begüterten, das Recht auf Ausbildung sowie auf Schutz vor gesundheitlicher Gefährdung, schränken jedoch die Rechte hinsichtlich der Religionsfreiheit sowie der gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau erheblich ein.

 

(187) Ausgehend von dem Satz des Korans, dass es keinen Zwang in der Religion gibt (Sure 2, 256), lässt man dort, wo das traditionelle Verständnis der Scharia bestimmend ist, zwar dem einzelnen die Möglichkeit, sich frei für eine Religion zu entscheiden, eine Entscheidung für den Anschluss an den Islam ist jedoch – bei Todesstrafe – nicht rückgängig zu machen. Für Muslime gilt also keine Religionsfreiheit im vollen Sinne des Wortes. Ebenso werden die Rechte von Nichtmuslimen beschnitten, aber auch der Frauen, und zwar vor allem im Hinblick auf Eheschließungen sowie auch im Hinblick auf das Bekleiden von bestimmten Ämtern im politischen und juristischen Bereich. Obwohl nicht unbedingt mit dem Islam vereinbar, kommt es in einigen (nicht in allen!) Staaten mit vorwiegend muslimischer Bevölkerung immer wieder zu Repressalien gegenüber Nichtmuslimen.

 

 

 

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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003. 

 

 

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