Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Glauben und Handeln – was verbindet, was unterscheidet Muslime und Christen? Islam als Glaube und Lebensordnung
Der Begriff der Scharia
(154) Das Mittel, sämtliche Bereiche des Lebens dem im Koran geoffenbarten göttlichen Willen entsprechend zu organisieren, ist das Gesetz, das in seiner Gesamtheit und einschließlich der Methoden seiner Anwendung das islamische Recht, die Scharia ausmacht. Sie versucht, alle menschlichen Handlungen unter dem Gesichtspunkt ihrer religiösen Verdienstlichkeit zu klassifizieren und sie durch Gebote und Verbote zu regeln. Das Offenbarungsgebot zur Gestaltung des Lebens des einzelnen und der Gesellschaft wird auf diese Weise in Rechtsbestimmungen übersetzt, die idealerweise vom Gebet bis zum Steuerrecht, vom Kaufvertrag bis zum Strafrecht, von der Eheschließung bis zum Kriegsrecht alle privaten, gesellschaftlichen sowie innen- und außenpolitischen Beziehungen der Muslime umfasst.
(155) Nachdem der idschtihad d. h. das Bemühen um eingeständige Normenfindung mittels der Vernunft auf der Basis des Koran und Hadith weitgehend außer Gebrauch gekommen war, galten über Jahrhunderte die juristischen Lösungen des 8.–10. Jahrhunderts. Natürlich machte dies das islamische Recht zu einer durch und durch konservativen Kraft.
(156) Erst im 19. und 20. Jahrhundert traten wieder Reformer auf, die mit ihrer Forderung nach der Entwicklung des Rechts durch selbstständige Rechtsfindung die Unterstützung einer breiteren Mehrheit gefunden haben. Was das islamische Recht im Einzelnen beinhaltet, haben also die Rechtsgelehrten mit Hilfe des idschtihad herausgearbeitet und in jeweils nach Möglichkeit zusammenhängende
Systeme gefasst.
(157) Die fünf wichtigsten Kategorien, mit denen diese Systeme menschliche Handlungen einteilen, sind: das zwingend gebotene Handeln (wadschib, mitunter auch fard), das empfohlene Handeln (mandub), Handlungen, die erlaubt und im Hinblick auf die sittliche Bewertung indifferent sind (mubah), Handlungen, die missbilligt,
aber rechtlich nicht verboten sind (haram) und schließlich
Handlungen, die verboten sind (haram). haram meint alles, was Gott absolut verboten hat. Es zieht Gottes Strafe im Jenseits und die gesetzliche Strafe im Diesseits nach sich. Alles, was nicht verboten ist und daher einer der anderen vier Kategorien zuzuordnen ist, wird auch als „erlaubt“ (halal) bezeichnet. Zu den zwingend gebotenen Handlungen zählt insbesondere die Praktizierung der fünf kultischen Pflichten. Die Frage, ob eine Handlung von den Rechtsgelehrten als „geboten“ klassifiziert ist oder nur als „empfohlen“, dies kann für die Lebenspraxis der Muslime außerhalb islamisch geprägter Länder große Bedeutung haben.
(158) Die praktische Anwendung des islamischen Gesetzes im Leben obliegt den einzelnen Gläubigen und der Gemeinschaft. Von Amts wegen haben die Gesamtleiter der islamischen Gemeinschaft und die Richter die Aufgabe, das Gesetz zur Anwendung zu bringen. Ihnen steht als Beratungsinstanz der Rechtsgelehrte zu Seite.
(159) Ethik und Moral beziehen sich auf die Normen des Guten. Was gut und böse ist erkennt man nach traditionellem sunnitischen Verständnis nicht an einer internen Qualität der menschlichen Handlung oder durch das Heranziehen einer irgendwie gearteten, objektiven, der Vernunft des Menschen einsichtigen Norm, sondern einzig ujd allein durch die Befragung des Willens Gottes. Denn Gott setzt in seiner unbedingten, nicht hinterfragbaren Freiheit die Normen des Guten fest. Die Moral ist somit, wie alle positiven Bestimmungen des Islam, ein Teil der Scharia. Die Verantwortung des Menschen besteht vor allem darin, sich dem Willen Gottes in unbedingtem Gehorsam zu unterwerfen.
(160) Die positive Feststellung der moralischen Normen wird im Islam ganz und gar nicht als Vergewaltigung der menschlichen Freiheit verstanden, sondern ist eine willkommene Stütze und Orientierung für die Menschen, den rechten Weg zu finden (vgl. Sure 7, 43). Dennoch lehrt die Erfahrung, dass der Mensch immer wieder in Sünde verfällt. Die Geschichte der Menschheit ist vor allem die Geschichte des Ungehorsams gegenüber dem Willen Gottes. Aber nicht alle Sünden gelten gleich schwer. Es gibt große und kleine Sünden (vgl. Sure 4, 31) Am schwersten wiegen die Sünden gegen Gott und den Glauben. Die Sünde des Unglaubens stellt den Menschen sogar außerhalb des Bereichs der Barmherzigkeit, sie wird nicht vergeben (Sure 4, 168). Unglaube bedeutet im Islam Polytheismus (Sure 4, 116) und Abfall vom Islam (Sure 4, 137). Nicht einmal die Fürbitte Muhammads kann Gott zur Vergebung dieser Sünde bewegen (Sure 9, 80). Die anderen Sünden richten sich gegen das Leben der Menschen oder tasten das Eigentum bzw. den Ruf anderer an. Alle diese Sünden können vergeben werden.
(161) Die Vergebung der Sünden erfolgt aufgrund des Glaubens (Sure 46, 31), der treuen Gefolgschaft gegenüber dem Propheten Muhammad (Sure 3, 31) und der gläubigen Erfüllung der religiösen Pflichten. Dazu kommt die Reue und Umkehr des Sünders (Sure 4, 17). Die islamische Moral enthält Ge- und Verbote, die mit den des biblischen Dekalogs vergleichbar sind (vgl. Sure 17, 22–39; 6, 151–152; 60, 12).
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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003.
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