Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Glauben und Handeln – was verbindet, was unterscheidet Muslime und Christen? Islam als Glaube und Lebensordnung
Die religiösen Grundpflichten
(135) Der Glaube erweist sich in den Werken des Dienstes. Diese wiederum sind die Umsetzung des Glaubens und seine Bewährung. Im Islam heißt Gott dienen Gott gehorchen, seinen Willen tun. Der gute Akt, das gute Werk ist ein Gehorsamsakt. Was der Islam „Akte des Gottesdienstes“ (ibadat) nennt, sind grundsätzlich alle dem Willen Gottes entsprechenden Handlungen. Jeder Akt, jede Handlung soll die Beziehung Diener-Anbeter zu Gott im Leben umsetzen. Der Kernbestandteil des Gehorsamsweges vor Gott ist jedoch der Kult. Weil die kultischen Pflichten unmittelbar die Beziehung zwischen Gott und Mensch und umgekehrt betreffen und die Muslime vor allem an der Erfüllung ihrer kultischen Pflichten erkannt werden, nennt man diese auch „Grundpfeiler“ des Islam. Sie sind das Glaubensbekenntnis (schahada), das Pflichtgebet (salah), die Pflichtabgabe (siyam), das Fasten (zakah) und schließlich die Pilgerfahrt (hadsch).
(1) Das Glaubensbekenntnis
(136) Wegen seiner zentralen Bedeutung sei der bereits genannte Wortlaut des Glaubensbekenntnisses an dieser Stelle nochmals zitiert: „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Gott, und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Gottes ist.“ Der Islam ist nicht nur, wie wir sagten, ganz und gar ausgerichtet auf den Glauben, sondern Muslim sein heißt wesentlich, Zeuge des Glaubens vor seinen Brüdern und der ganzen Welt zu sein.
(2) Das Pflichtgebet
(137) Das Gebet, salah – im Türkischen und Persischen: namâz – ist nach dem Glaubensbekenntnis die wichtigste Pflicht eines Muslims. Dabei handelt es sich um das rituelle Pflichtgebet, das was Christen liturgisches Gebet nennen. Es ist bis in kleinste Detail geregelt und ist fünfmal täglich zu festgesetzten Zeiten zu vollziehen. Das individuelle und in seiner Form freie Gebet wird dagegen duca, Anrufung, Bittgebet genannt.
(138) Das liturgische Gebet ist wesentlich Akt der Anbetung und des Gotteslobs, in der Weise, die Gott selbst angeordnet hat. Der Muslim bringt im Gebet nicht nur seine Verehrung für Gott zum Ausdruck, sondern auch seinen Gehorsam Ihm gegenüber, indem er damit eine von Gott auferlegte Pflicht erfüllt. Ausdrücklich wird
betont, dass Gott der absolut Unabhängige, nicht im Geringsten auf unsere Gebete und unseren Gehorsam angewiesen ist. Die Bedeutung des Gebets liegt im Nutzen für den Menschen. Das Gebet wird für ihn zu einer Quelle der Kraft und Zufriedenheit und zu einem Bollwerk gegen die Stürme des Alltags.
(3) Die Pflichtabgabe
(139) Jeder Muslim, dessen Besitz an Geld und Gütern ein bestimmtes Minimum übersteigt, ist zu bestimmten in der Scharia im Einzelnen festgelegten jährlichen Abgabenverpflichtet. Manche Interpreten sind im Hinblick auf die Gegebenheiten des modernen Lebens hier um eine Standardisierung bemüht. In Pakistan z. B. ist die Höhe der von der Vermögenssubstanz zu leistenden Abgabe staatlicherseits auf 2,5 % pro Jahr festgelegt worden. Die Abgabe wird zakah genannt und den Bedürftigen zur Verfügung gestellt oder für Zwecke verwendet, die der gesamten Gemeinschaft nützlich sind. Der Verzicht auf einen kleinen Teil seines materiellen Besitzes macht dem Muslim deutlich, dass bedürftige Menschen einen Rechtsanspruch darauf haben, von ihm, dem von Gott materiell Bessergestellten, unterstützt zu werden. Der Sinn für soziale Gerechtigkeit, der in diesem „Grundpfeiler“ des Islam Ausdruck findet, ist nicht nur ein Zentralthema des Dialogs sondern der intensiven Zusammenarbeit von Christen und Muslimen im Dienst der heutigen Menschheit.
(4) Das Fasten
(140) Das Fasten im Monat Ramadan bedeutet, dass man sich von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang der Befriedigung körperlicher Bedürfnisse enthält. Durch das Fasten bezeugt der Muslim, dass Gottes Gesetze Vorrang vor unseren menschlichen Trieben haben. Der eigentliche Zweck des Fastens ist somit der Gehorsam Gott gegenüber. Daneben hat das Fasten vielfältigen Nutzen: u. a. lehrt es Selbstbeherrschung, erweckt Verständnis und Mitgefühl für die, denen Hunger und Durst alltäglich sind und entwickelt innere Stärke. Wer im Monat Ramadan aus bestimmten Gründen nicht zu fasten braucht, etwa wegen Krankheit oder weil er sich auf einer Reise befindet, muss die versäumten Tage später nachholen. Nach Beendigung des Monats Ramadan feiert die islamische Welt das „Fest des Fastenbrechens“ (Id al-fitr).
(5) Die Pilgerfahrt
(141) Die Pilgerfahrt zur Kaaba in Mekka ist jedem Muslim zumindest einmal im Leben zur Pflicht gemacht, sofern er die Gesundheit und die Kraft dazu hat, die finanziellen Mittel dafür aufbringen kann und ggf. für abhängige Familienangehörige Vorsorge getroffen hat. Die Reise zum „Haus Gottes“ ist an feste Riten und formulierte Gebet gebunden und übt vor allem die Haltung der restlosen Hingabe und des bedingungslosen Gehorsams gegenüber Gottes Willen ein, die Abraham auszeichnete. Auf der Pilgerfahrt treffen die Muslime mit Glaubensbrüdern und -schwestern aus aller Welt zusammen und erleben die alle inner-islamischen Differenzen übersteigende Kraft der weltumfassenden Gemeinschaft der Muslime. Zum Abschluss der Pilgerzeit feiern die Muslime ihr „Opferfest“ (Idu-l-adha).
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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003.
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