Christen und Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Den Islam in Deutschland wahrnehmen: Zwischen Separation und Integration
Religiöse Aspekte
(94) Genau besehen ist es etwas fragwürdig, im Hinblick auf die Begriffe Separation und Integration in rechtliche, soziale und religiöse Aspekte zu unterscheiden. Vielmehr sind diese Aspekte jeweils eng miteinander verbunden. Wenn z. B. der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland den Körperschaftsstatus für islamische Organisationen als „unislamisch“ ablehnt, dann ist dies ein Hinweis darauf, dass die äußeren Formen der Präsenz des Islam in unserer Gesellschaft – seien sie eher in rechtlichen oder eher in sozialen Kategorien greifbar – immer auch einen religiösen Aspekt haben. So sind bei der Praktizierung islamischer Speisegebote, deren Beachtung zur Konstituierung der islamischen Gemeinschaft beiträgt, spezifische kulturelle und religiöse Traditionen involviert.[1] Die Rückführung Verstorbener in die islamischen Herkunftsländer kann nicht einfach nur als Indiz für „Fremdheit“ gedeutet, sondern sie muss auch als Folge islamischer Bestattungsvorschriften erkannt werden.[2] Ähnliches gilt nicht zuletzt für das Kopftuch bzw. die Verschleierung der muslimischen Frau.[3] Der gemeinsame Nenner aller dieser Fragen liegt darin, dass jeweils umstritten ist, ob es aus religiöser Sicht eindeutige und zwingende Antworten auf sie gibt.[4]
(95) Im Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen vom 9. Februar 2000 wird angegeben, dass 24 % der muslimischen Gläubigen die Moschee einmal, 8 % mehrmals in der Woche besuchen. Bei jugendlichen türkischen Migranten sinken diese Zahlen auf 18 % bzw. 4 %.[5] Der erwähnten Untersuchung über den Integrationsstand türkischer Zuwanderer zufolge gestalten 13 % von ihnen ihr Leben vollständig, weitere 30 % überwiegend nach den Regeln des Islam. Angesichts der Verpflichtung muslimischer Männer zum Moscheebesuch am Freitag[6] deuten solche Zahlen, auch wenn sie keine allgemeine Gültigkeit beanspruchen können sollten, doch darauf hin, dass auch der Islam vor den Rückwirkungen eines säkularen Umfeldes nicht gefeit ist. Noch bedeutsamer ist der Befund, dass Integrationstendenz und Säkularisierungstendenz offensichtlich miteinander einhergehen: Säkularisierungstendenzen zeigen sich bei Migranten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, „wesentlich ausgeprägter“. Nur noch gut 25 % von ihnen lebt überwiegend oder vollständig nach den Regeln des Islam.[7]
(96) Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass manche Muslime sich gegen auch sie berührende säkularistische Tendenzen durch eine rigorose Abgrenzung von ihrem nichtislamischen Umfeld zu wappnen suchen, weil sie für ein Leben fern ihrer islamischen Heimat nicht mit dem Verlust religiöser Identität zahlen wollen.
[1] Vgl. Speisevorschriften und Schächten.
[2] Vgl. Bestattungsvorschriften und Bestattung.
[3] Vgl. Bekleidungsvorschriften und Kopftuch.
[4] Vgl. zu der in Deutschland gerade erst beginnenden Diskussion dieses Sachverhaltes etwa Kandel, Johannes: „Lieber blauäugig als blind? Anmerkungen zum Dialog mit dem Islam“, Friedrich-Ebert-Stiftung, Islam und Gesellschaft Nr. 2, S. 9 f.
[5] Vgl. Antwort der Bundesregierung: Islam in Deutschland, Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/4530, 8. November 2000, Antwort auf Frage 5 a.
[6] Vgl. Glaubensbekenntnis, Gebet, Pflichtabgabe, Pilgerfahrt und Fasten.
[7] Vgl. Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich: Türken in Deutschland – Einstellungen zu Staat und Gesellschaft. Hg. Konrad-Adenauer-Stiftung, Arbeitspapier Nr. 53/2001, S. 13.
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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003.
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