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  Christen und Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Den Islam in Deutschland wahrnehmen: Zwischen Separation und Integration

 

Rechtliche und soziale Aspekte

 

(87) Eine führende deutsche Tageszeitung kommentierte Anfang des Jahres 2001 die Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Islam in Deutschland dahingehend, dass sie vor allem zeige, wie wenig man in Deutschland über den Islam und die Menschen islamischen Glaubens im eigenen Lande eigentlich wisse. Eine im Rahmen der Vorbereitung eines Studientages der Deutschen Bischofskonferenz im September 2001 zum Islam in Deutschland erstellte Liste islamischer Einrichtungen umfasst über 1.600 Adressen und ist trotz dieser Zahl mit Sicherheit nicht vollständig. Als anerkannte Einrichtungen in privater Trägerschaft indessen sind nach Auskunft der Bundesregierung[1] nur zwölf islamische Einrichtungen bekannt: fünf Kindertagesstätten (in Berlin), zwei Kindergärten (in Karlsruhe und in München), ein Schülerwohnheim (Rastatt), drei Schulen (je eine in München, Berlin und Bonn) und ein Altenheim in Niedersachsen.

 

(88) Der geringe Anteil islamischer Einrichtungen, die als private Träger anerkannt sind, mag erstaunen. Wo immer man die Ursachen dafür sieht – in einem mangelnden Willen, islamische Einrichtungen als freie Träger zu akzeptieren oder in einem vielleicht ebenfalls mangelnden Willen, die für die Anerkennung als freie Träger notwendigen Voraussetzungen zu schaffen –, es drängt sich doch folgender Schluss auf: die dynamisch wachsenden islamischen Strukturen sind noch nicht in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Vielmehr scheint der Islam neben der deutschen Gesellschaft zu existieren statt in sie integriert zu sein. Dieser Befund wird nicht durch den Hinweis auf die Tatsache entkräftet, dass die islamischen Vereine keinen öffentlichrechtlichen Status haben. Dieser Status würde es ihnen zwar wesentlich erleichtern, als freie Träger zu fungieren, sein Fehlen schließt aber eine entsprechende Anerkennung nicht grundsätzlich aus.

 

(89) Vor der Einseitigkeit möglicher Folgerungen aus diesem Befund ist jedoch zu warnen. Nahezu die gesamte islamische Infrastruktur ist in der Form des eingetragenen Vereins nach dem Bürgerlichen Recht organisiert. In den Heimatländern des Islam bedarf es solcher privatrechtlicher Strukturen nicht. Der Staat selbst oder religiöse Stiftungen, die häufig unter staatlicher Aufsicht oder Kontrolle stehen, sorgen für die notwendige religiöse Infrastruktur. Die Ausbildung islamischer Strukturen in Deutschland auf der Grundlage des Vereinsrechts stellt daher eine beträchtliche Anpassungsleistung dar und kann als ein wichtiges Indiz für Integration betrachtet werden. Dies gilt umso mehr, als es den Vereinen in den weitaus meisten Fällen gelungen ist, im Sinne der Gemeinnützigkeit anerkannt zu werden. Wenn es mithin nur wenige als „Träger“ anerkannte islamische Einrichtungen gibt, so partizipieren doch die meisten islamischen Vereine an den mit der Gemeinnützigkeit verbundenen steuerrechtlichen Sonderregelungen.

 

(90) Manche Muslime beklagen gleichwohl, dass der Islam in Deutschland nicht anerkannt und daher mit den christlichen Kirchen nicht gleichberechtigt sei. Damit ist zumeist die Tatsache gemeint, dass bislang keiner islamischen Organisation der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt wurde, während die Kirchen diesen Status als Folge einer langen und wechselvollen Geschichte des Verhältnisses zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt in Deutschland haben. Allgemeiner Meinung zufolge jedoch ist der Körperschaftsstatus gemäß unserer Verfassung nicht auf die christlichen Kirchen beschränkt, sondern steht auch Religionsgemeinschaften anderen Glaubens offen, sofern sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen.[2]

 

(91) Es sind vor allem die Entwicklung getrennter Wohngebiete in unseren Städten und die wachsende Präsenz von Frauen und Mädchen, die sich durch Tragen eines Kopftuches als muslimisch zu erkennen geben und sich dadurch von Christen, Andersgläubigen und Nichtgläubigen abgrenzen, die häufig als Belege dafür angeführt werden, dass der Islam in Deutschland eher „neben“ als innerhalb der deutschen Gesellschaft stehe. Als weiteres Kriterium wäre ein von manchen Beobachtern konstatierter Rückgang deutscher Sprachkenntnisse türkischer Kinder bei der Einschulung zu nennen. Schließlich könnte die Tatsache, dass die Muslime schätzungsweise 90 % bis 95 % ihrer hier verstorbenen Angehörigen zur Beerdigung in die Herkunftsländer überführen,[3] darauf hinweisen, dass sie auch nach vier Jahrzehnten noch keine echte Heimat bei uns gefunden haben.

 

(92) Auch im sozialen Kontext aber gilt, dass die gleichfalls vorhandenen Indikatoren für Integration nicht übersehen werden dürfen. Schätzungsweise über 700.000 Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens besuchen in Deutschland öffentliche Schulen. Ein wachsender Teil von ihnen erkennt die Chancen gesellschaftlicher Anerkennung durch Bildung und beruflichen Aufstieg, ist gewillt, diese Chancen wahrzunehmen und zeigt sich, wie eine empirische Untersuchung über den Integrationsstand türkischer Zuwanderer gezeigt hat, mit der eigenen Position in Beruf und Gesellschaft zufrieden und zugleich überzeugt, dass es die eigenen Kinder einmal weiter bringen werden als er selbst.[4] Längst gibt es nach Zehntausenden zählende, selbstständige Unternehmer muslimischen Glaubens, desgleichen Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten. An solchen Beispielen wird augenfällig, dass der Raum, den der Islam in der deutschen Gesellschaft einnimmt, in weiten Teilen auch vom Stand der Integration insbesondere der türkischen Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft bestimmt wird. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass ungeachtet einer engen Bindung an das Herkunftsland etwa die Hälfte der befragten türkischen Zuwanderer inzwischen Deutschland als Heimat betrachtet und dass die Wertschätzung der deutschen Gesellschaftsordnung unter ihnen, folgt man entsprechenden Befragungsergebnissen, sogar deutlich höher ausfällt als in der deutschen Gesamtbevölkerung.[5]

 

(93) Seit einigen Jahren nimmt unter ausländischen Muslimen, insbesondere türkischer Herkunft, die Tendenz zu, von den rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Gebrauch zu machen. Die Zahl der deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens wird für Ende 1999 auf 370.000 bis 450.000 geschätzt. Angesichts von Einbürgerungszahlen, die in den Jahren von 1999 bis 2002 bei ca. 140.000 bis über 180.000 jährlich gelegen haben und durchweg einen hohen türkischen und iranischen Anteil aufweisen, dürfte es derzeit 600.000 bis 700.000 Muslime, davon rund fünf Sechstel türkischer Herkunft, mit deutschem Pass geben. Hat sich seit der letzten Volkszählung die Zahl der Muslime in Deutschland verdoppelt, so hat sich damit im gleichen Zeitraum die Zahl der Muslime mit deutscher Staatsangehörigkeit mehr als verzehnfacht. Unabhängig davon, wie der Islam sich in Deutschland künftig entwickeln wird, so steht doch heute bereits fest, dass er zu einem wachsenden Anteil auch ein „deutscher“ Islam sein wird. Dazu tragen auch religionsverschiedene Ehen bei, deren Anteil seit Jahren zunimmt.[6]

 

 

 

[1] Vgl. Antwort der Bundesregierung: Islam in Deutschland, Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/4530, 8. November 2000, Antwort auf Frage 12 c.

[2] Vgl. Rechtsstatus islamischer Organisationen.

[3] Vgl. Bestattungsvorschriften und Bestattung.

[4] Vgl. Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich: Türken in Deutschland II – Individuelle Perspektiven und Problemlagen. Hg. Konrad-Adenauer-Stiftung, Arbeitspapier Nr. 60, Februar 2002, S. 5 f.

[5] Vgl. Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich: Türken in Deutschland – Einstellungen zu Staat und Gesellschaft. Hg. Konrad-Adenauer-Stiftung, Arbeitspapier Nr. 53/2001, S. 6 f.

[6] Vgl. Ehe zwischen Katholiken und Muslimen.

 

 

 

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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003. 

 

 

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