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  Christen und Muslime in Deutschland: Teil I: Von der Wahrnehmung zur Begegnung

Den Islam in Deutschland wahrnehmen: Einheit und Vielfalt im Islam

 

Islamische Sondergruppen

 

(27) Als Angehörige islamischer Sondergruppen werden im Allgemeinen solche Gläubige bezeichnet, die weitgehende Neuinterpretationen der beiden konstitutiven Teile des Glaubensbekenntnisses vertreten. Solche Interpretationen können die Einheit und Alleinigkeit Gottes und den Anspruch des Propheten betreffen, die letztgültige Offenbarung überbracht zu haben.

 

(28) Während die meisten Schiiten ihren ersten Imam Ali als Menschen betrachten, steigert sich dessen Verehrung bei manchen Gruppen bis hin zur Vergöttlichung. Damit wird das Bekenntnis zu dem alleinigen Gott tangiert, weshalb solche Gruppen als „Extremisten“ oder „extreme Schia“ bezeichnet werden, deren Zugehörigkeit zum Islam von der Mehrzahl der Muslime in Frage gestellt wird. Die wohl bekannteste dieser Gruppen sind die erwähnten Ismailiten. Auch in Deutschland lassen Sunniten keinen Zweifel an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber „extremen“ Schiiten aufkommen.

 

(29) Den abschließenden Charakter der mit Muhammad ergangenen Offenbarung ziehen die sogenannten Siebenerschiiten in Zweifel, die mit dem Auftreten eines neuen Propheten zu Beginn eines neuen Weltzeitalters rechnen. Die Glaubensgemeinschaft der Ahmadiya vertritt hingegen die Überzeugung, dass mit ihrer Gründergestalt, Mirza Ghulam Ahmad, bereits eine solche Offenbarung ergangen ist. Diese Glaubensgemeinschaft wurde im britisch beherrschten Indien gegründet. Ihr damals im Punjab lehrender Gründer erhob von 1889 an den Anspruch göttlicher Offenbarung. In ihm soll sich die Wiederkunft Jesu, der in Indien angeblich eines natürlichen Todes gestorben ist, die Ankunft des endzeitlichen Mahdi und zugleich auch der indische Gott Krishna verkörpern. Seit einer Spaltung im Jahre 1914 wird Ahmad vom kleineren Teil seiner Anhänger, die als Lahore-Gruppe der Ahmadiya bezeichnet wird, als „Erneuerer“, vom größeren Teil aber als „Prophet“ des Islam verehrt – wenn auch als ein gegenüber Muhammad nur „sekundärer“ Prophet, der kein neues Gesetz offenbart habe. Das Oberhaupt der Mehrheitsgruppe, die Ahmad als Prophet verehrt und nach ihrem Herkunftsort auch Qadiyani genannt wird, trägt den Titel „Kalif des verheißenen Messias“ und residiert seit 1984 im Londoner Exil.

 

(30) Die Bewegung ist hoch missionarisch. Obwohl sie zahlenmäßig klein geblieben ist, ist sie heute fast überall auf der Welt vertreten. Mit der Wilmersdorfer Moschee hatten sich als erste muslimische Gemeinschaft überhaupt in Deutschland Angehörige der Lahore-Ahmadiya etablieren und den Islam propagieren können. Bis heute ist diese kleinere Strömung, die in Ahmad nur einen „Erneuerer“ sieht, in Berlin vertreten. Bereits kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gründeten Qadiyani eine erste Missionsstation in Hamburg. Ihr heutiges Zentrum liegt in Frankfurt a. M., wo sie eine eigene Moschee, ein eigenes Gräberfeld und ein Fernsehstudio unterhält. Ferner gibt sie drei eigene Zeitschriften heraus. In ihrer Glaubenspraxis unterscheiden sich die Ahmadis kaum vom sunnitischen Islam.

 

(31) Aufgrund eines Beschlusses des Parlaments in Pakistan aus dem Jahre 1974 gilt die Ahmadiya als aus dem Islam ausgeschlossen. Entsprechende Strafgesetze verbieten es Ahmadis in Pakistan, in Moscheen zu beten. Sich selbst dürfen sie nicht Muslime und ihre Gebetsstätten nicht Moschee nennen. Umgekehrt verfolgt die Ahmadiya auch ihrerseits einen rigorosen Abgrenzungskurs. Frauen dürfen ausschließlich innerhalb der Ahmadiya heiraten. Ihre Mitglieder dürfen nicht hinter einem Imam beten, der nicht Ahmadi ist. Dies zieht den Zwang nach sich, eigene Moscheen zu bauen. Eigenen Angaben zufolge soll es in Deutschland inzwischen 60.000 Ahmadis geben, darunter neben Pakistanern auch 10.000 Bosnier und 10.000 Albaner. Auf ihrem Gräberfeld in Frankfurt werden Ahmadis aus allen Ländern Europas beerdigt.

 

 

 

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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003. 

 

 

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