Muslime in Deutschland: Teil II: Einzelfragen

Beschneidung
Beschneidung von Männern
(330) Männliche Muslime werden bereits im Kindesalter beschnitten. Der Zeitpunkt dieses Eingriffs variiert von Region zu Region zwischen wenigen Tagen nach der Geburt und dem Alter von etwa 13 Jahren. In den Ländern des arabischen Nahen Ostens, der Türkei und Iran liegt das traditionelle Beschneidungsalter meist zwischen fünf und sieben Jahren. Heute besteht allerdings bei städtischen Familien zunehmend die Tendenz, die Beschneidung bereits direkt nach der Geburt im Krankenhaus vornehmen zu lassen, um Ängste und Schmerzen der kleinen Jungen so gering wie möglich zu halten.
(331) Die Praxis der Beschneidung männlicher Nachkommen war bereits im vorislamischen Arabien verbreitet. Im Koran ist sie nicht erwähnt. Verschiedene überlieferte Aussprüche des Propheten Muhammad und sein persönliches Vorbild werden jedoch von Muslimen als Begründung dafür angeführt, dass man sie von Alters her als löblichen Brauch (sunna) betrachtete, dem die Gläubigen zu folgen haben. Beschnitten zu sein gilt gemeinhin als für Männer unverzichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur islamischen Religion. Deshalb wird bei männlichen Konvertiten die Beschneidung häufig noch im Erwachsenenalter nachgeholt. Findet sie bei Jungen im Alter von fünf bis sieben Jahren oder noch später statt, dann wird sie oft gleichzeitig als ein Übergangsritus verstanden, mit dem die Betroffenen die frühe Kindheit hinter sich zu lassen und in die Männerwelt hineinzuwachsen beginnen.
(332) Durchgeführt wurde die Beschneidung traditionell meist von einem Barbier, der zugleich als Bader fungierte. Heutzutage liegt sie in islamischen Ländern vielfach in der Hand eines Angestellten des staatlichen Gesundheitswesens, soweit man nicht einen Arzt bemüht. Der Tag der Beschneidung wird festlich begangen. Der Junge bekommt eine speziell für diesen Anlass bestimmte Festkleidung angezogen. Nach alter Sitte wird er außerdem in einem Festzug auf einem Pferd – oder heute ersatzweise in einem Auto – sitzend durch die Straßen geführt. In Teilen der Türkei ist es bis heute üblich, dass ein eigens ausgesuchter Beschneidungspate, dem die Familie sich in besonderer Weise verbinden möchte, ihn während der Prozedur auf dem Schoß hält. Nach überstandener Beschneidung wird der Junge zu Bett gebracht und mit Süßigkeiten und anderen Geschenken über die erlittenen Schmerzen hinweggetröstet. Die Familie feiert, wenn sie es sich nur irgend leisten kann, ein großes Fest mit vielen eingeladenen Verwandten und Bekannten. Traditionell war es Brauch, dass vermögende Familien zugleich mit ihren eigenen Söhnen auch diejenigen armer Leute auf ihre Kosten beschneiden ließen und dann das anschließende Freudenfest für diese mit ausrichteten. Die Sitten bei Beschneidungsfeiern weisen in islamischen Ländern vielfach auffällige Gemeinsamkeiten mit den örtlichen Hochzeitssitten auf, im Türkischen wird das Beschneidungsfest mit demselben Wort (dügün) bezeichnet, das auch „Hochzeit“ heißt. Diese Tatsachen veranschaulichen, dass die Beschneidung wie die Hochzeit als bedeutsame Lebenswende empfunden wird.
Genitalverstümmelung von Frauen
(333) In einer Reihe von Ländern vor allem Afrikas und Vorderasiens, darunter solchen, die größtenteils von Muslimen bewohnt sind oder in denen diese einen erheblichen Teil der Bevölkerung stellen, werden auch Frauen „beschnitten“. Dabei geht es aber um einen sehr viel drastischeren Eingriff als bei dem, was man bei Männern Beschneidung nennt: Weggeschnitten wird nicht nur ein Stück Vorhaut, sondern je nach landesüblicher Form ein Teil der Klitoris, die ganze Klitoris oder – so bei der „pharaonischen Beschneidung“ – über diese hinaus noch weitere Teile des weiblichen Genitales, wobei die zweite und die dritte dieser Formen wesentlich häufiger sind als die erste. Es handelt sich also um eine regelrechte Genitalverstümmelung, die auch klar beim Namen genannt werden sollte. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben gegenwärtig auf der Erde etwa 135 Millionen Frauen, die diese verstümmelnden Prozeduren bereits über sich haben ergehen lassen müssen, und etwa 6.000 kommen jeden Tag dazu. In Somalia sind z. B. nach begründeten Schätzungen zur Zeit noch fast 100 % der Frauen „beschnitten“, in Ägypten deutlich mehr als 90 %, im Sudan, in Äthiopien, Eritrea und Mali etwa 90 %, in Kenia, der Zentralafrikanischen Republik, Nigeria und Liberia ca. 50 %. Die Genitalverstümmelung von Frauen ist jedoch auch im Süden und Osten der Arabischen Halbinsel verbreitet, und sie kommt, wenngleich wesentlich seltener und zum Teil in der noch relativ am wenigstens weitgehenden erstgenannten Form, z. B. auch bei Muslimen Malaysias und Indonesiens vor. Nach den vorliegenden Beobachtungen findet sie ebenso in nach Nordamerika oder Europa emigrierten Familien statt, die aus entsprechenden Ländern stammen. Diese schicken ihre Töchter für den Eingriff häufig für kurze Zeit zurück in die Heimat. Aller Wahrscheinlichkeit nach gibt es auch hier in Deutschland eine erhebliche Zahl von Mädchen, die auf solche Weise bereits der „Beschneidung“ zugeführt wurden oder davon gegenwärtig bedroht sind. In Deutschland ist der Eingriff ein strafbares Offizialdelikt, und dass er hier vor Ort vorgenommen wird, scheint seltener zu sein. Wie oft dies schon geschehen ist, entzieht sich genauen behördlichen Feststellungen, zumal die Betroffenen es aus Scham und unter dem Druck ihrer Familien zumeist verheimlichen dürften, solange es geht. Es gab jedoch auch in Deutschland bereits Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft gegen Ärzte wegen des Verdachts der Genitalverstümmelung von Mädchen ermittelt hat.[1]
(334) Mädchen werden je nach örtlichem Brauch zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen den ersten Lebenstagen und etwa dem 18. Lebensjahr „beschnitten“, meist mit fünf bis acht Jahren. In der Regel geschieht dies durch ältere Frauen, die diese Tätigkeit gewerblich ausüben, und oft auf Initiative der Mütter, die – im Einklang mit den Anschauungen des sozialen Umfelds – ein „unbeschnittenes“ Mädchen für nicht heiratsfähig halten. Die Folgen sind außerordentlich gravierend: An dem Eingriff als solchem, der gewöhnlich ohne Narkose, meist unter schlechten hygienischen Bedingungen und mit rudimentären Instrumenten wie Messern oder Rasierklingen vorgenommen wird, sterben jährlich viele Tausende von Mädchen. Bei denjenigen, die ihn überleben, zieht er häufig schwerste Gesundheitsschäden wie z. B. chronische Harnleiter- und Nierenentzündungen nach sich. Sehr viele tragen bei dem Eingriff, der sie oftmals gänzlich unvorbereitet ereilt und bei dem es für sie anders als für die Jungen auch weder ein Fest noch Geschenke gibt, so tiefgehende seelische Traumatisierungen davon, dass sie später auf Dauer unfähig sind, zu ihrem Ehemann eine angstfreie Beziehung aufzubauen. In jedem Fall nimmt der Eingriff der Frau ganz oder sehr weitgehend die Möglichkeit, bei sexuellen Kontakten Glück zu empfinden, was sie und ihren Mann in der Ehe schwer belasten kann.
(335) Bei der Genitalverstümmelung von Mädchen (international meist bezeichnet mit FGM, der Abkürzung für „Female Genital Mutilation“) handelt es sich um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Dies wurde z. B. in Resolutionen der WHO, der UNMenschenrechtskommission und der UNICEF, aber 1997 auch von der deutschen Bundesregierung in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage[2] festgestellt. Die Vereinten Nationen haben sich insbesondere seit der „UN-Dekade für Frauen“ 1985–1995 um deren Bekämpfung bemüht und 1994 einen „Aktionsplan zur Beseitigung schädlicher traditioneller Praktiken, die Frauen und Kinder betreffen,“ verabschiedet, der auf Unterbindung eben dieser Praxis abzielt. Im Einklang mit diesem Aktionsplan setzen sich zahlreiche nationale und internationale Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), vor allem Frauenverbände und Menschenrechtsorganisationen, durch Aufklärungsarbeit, öffentliche Stellungnahmen und Entwicklungshilfeprojekte für deren Beendigung ein.[3]
(336) Muslime, die die Genitalverstümmelung von Mädchen praktizieren, bekunden häufig, diese sei von ihrer Religion geboten. Auch bei Nichtmuslimen trifft man immer wieder auf die Ansicht, sie sei durch die islamische Religion begründet. Das ist jedoch falsch: Im Koran kommt sie nicht vor. In einigen überlieferten Aussprüchen, die dem Propheten zugeschrieben werden, ist zwar von ihr die Rede. Aber erstens ist die Echtheit gerade dieser Aussprüche bereits nach traditionellen islamischen Kriterien fraglich, und zweitens erklärt kein einziger von ihnen diese Praxis zur Pflicht. Der Wortlaut der meisten bringt nur eine Duldung des Brauches dort, wo er bereits besteht, zum Ausdruck, und entsprechende Aussagen lassen sich, sollten sie denn echt sein, auch als vorübergehende Konzessionen an gerade erst neu islamisierte Bewohner von Teilen der arabischen Halbinsel erklären, die aus Gründen der politischen Zweckmäßigkeit gemacht wurde.
(337) Angesichts dieses Gesamtbefundes haben sich mehrfach prominente islamische Religionsgelehrte öffentlich gegen sie ausgesprochen. Allerdings ist es auch bis in die jüngste Vergangenheit hinein vorgekommen, dass einzelne islamische Religionsgelehrte sie ausdrücklich als angebliches Erfordernis der Religion oder der „Ehre“ der Frau[3] verteidigten. Als die Genitalverstümmelung von Mädchen 1996 in Ägypten durch einen Erlass des Gesundheitsministeriums verboten und unter Strafe gestellt wurde, gelang es einem Kläger zunächst mit Schützenhilfe entsprechender Kreise, dieses Verbot in einem Musterprozess vor Gericht zu Fall zu bringen. Der Oberste Gerichtshof Ägyptens, das Kassationsgericht in Kairo, hob dieses Urteil jedoch Ende 1997 wieder auf und verhalf dem ministeriellen Erlass, der auch vom derzeitigen Schaikh al-Azhar Muhammad Sayyid Tantawi gestützt wurde, damit endgültig zur Geltung.
(338) Die verstümmelnde Frauenbeschneidung wird im übrigen keineswegs in der ganzen islamischen Welt praktiziert. Sie ist vielmehr in wichtigen islamischen Ländern, so etwa in der Türkei, niemals üblich gewesen, und z. B. auch in Syrien, Jordanien und dem Libanon kommt sie kaum vor; deshalb hat aber noch nie jemand den Glauben der dortigen Muslime in Zweifel gezogen. Zudem wird sie in etlichen Ländern, in denen sie verbreitet ist, traditionsgemäß nicht nur von den Muslimen, sondern auch von den alteingesessenen Christen praktiziert. Das gilt etwa für die Kopten in Ägypten, aber auch für die Christen in Eritrea, die dort etwa gleich stark vertreten sind wie die Muslime, und die mehrheitlich dem Christentum angehörenden Bewohner Äthiopiens. In Äthiopien praktizierten sie früher auch die „Falaschen“, die sich zum Judentum bekennen. Auch diese Gesamtsituation zeigt, dass es sich bei der Frauenbeschneidung nicht um etwas spezifisch Islamisches handelt, sondern um einen kulturbedingten Brauch aus vorislamischen Zeiten, der in Afrika die größte Virulenz und Verbreitung besitzt und vermutlich auch dort seinen Ursprung hat. Er erklärt sich wahrscheinlich aus mehr als nur einer Wurzel. So trägt er z. B. Züge eines Übergangsritus, teilweise auch solche eines Fruchtbarkeitsopfers an sich. Ein wesentliches Motiv für ihn, das auch in Äußerungen seiner Befürworter immer wieder zum Ausdruck kommt, ist jedoch das Bestreben der Männer patriarchalischer Gesellschaften, die angeblich naturgegebene übermäßige sexuelle Erregbarkeit, Verführbarkeit und Vergnügungssucht der Frauen, die diese angeblich wegen unterlegener Verstandeskräfte nicht selbst kontrollieren können, durch Reduktion der weiblichen Empfindungsfähigkeit unter Kontrolle zu halten. Insofern ist die Genitalverstümmelung letztlich Ausfluss eines grob diskriminierenden Frauenbilds.
(339) Ärzte und Angehörige anderer medizinischer Berufe in Deutschland müssen sich, wenn an sie das Begehren der Durchführung einer „Beschneidung“ bei einem Mädchen herangetragen werden sollte, unbedingt darüber im klaren sein, dass sie sich einer schweren, nach deutschem Recht strafbaren Menschenrechtsverletzung schuldig machen würden, wenn sie einem solchen Verlangen aus falsch verstandener Toleranz gegenüber vermeintlichen religiösen Bedürfnissen von Muslimen oder gegenüber einer fremden Kulturtradition stattgäben. Entsprechende Ansinnen sind im Hinblick auf die jedem Christen aufgetragene Sorge um das körperliche und seelische Wohl des Nächsten kategorisch abzulehnen.
[1] Dazu: Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen – Eine kirchliche Stellungnahme, erarbeitet von einer Arbeitsgruppe des Kirchenamtes der EKD in Verbindung mit externen Expertinnen, hg. vom Kirchenamt der EKD, Hannover 1999, S. 7. Diese 55-Seiten-starke Broschüre gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Dimensionen des Problems, nennt auch konkrete Maßnahmen, die zu seiner Bekämpfung ergriffen werden können, und gibt Empfehlungen für ein mögliches Engagement zugunsten der betroffenen Frauen.
[2] Bundestags-Drucksache 13/8281, vom 23.7.1997, S. 2.
[3] Etliche von diesen Organisationen bieten im Internet sehr qualifizierte Dokumentationen zum Problem an; s. z. B. die Seiten www.amnesty.de/de/2914/Def.htm, http://www.Terre-des-femmes.de/fgm-start.htm und http://fgmnetwork.org/.
[4] vgl. Ehe, Familie, Sexualität und Geburtenregelung.
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Entnommen aus der Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Christen und Muslime in Deutschland" vom 23. September 2003.
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