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  Moscheebau in Deutschland. Eine Orientierungshilfe der deutschen Bischöfe

Deutsche Bischofskonferenz

Deutsche Bischofskonferenz

In den vergangenen Jahren hat es in verschiedenen Städten lebhafte Diskussionen, manches Mal auch heftigen Streit um den Bau von Moscheen gegeben. Die deutschen Bischöfe legen der Öffentlichkeit deshalb diese Orientierungshilfe vor, die für die Verantwortlichen in den Kommunen, vor allem aber auch für die Kirchengemeinden bestimmt ist. Wir wollen zur Versachlichung der Debatten und zu einer fundierten Urteilsbildung beitragen. Unsere Überlegungen stellen sachliche Informationen bereit und erinnern an die Grundsätze, die die katholische Kirche im Bereich der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten vertritt. Viele Fragen, die die Präsenz der Muslime in der deutschen Gesellschaft und das Verhältnis von Christentum und Islam betreffen, können und sollen in diesem kurzen Beitrag nicht aufgegriffen werden. Wir verweisen hier auf die Arbeitshilfe „Christen und Muslime in Deutschland“, die die deutschen Bischöfe im Jahr 2003 veröffentlicht haben. (1)

 

Die Moschee stellt das wohl markanteste Zeichen im öffentlichen Leben des Islam dar. Sie ist der Ort, an dem der erwachsene männliche Muslim am Freitagmittag das rituelle Pflichtgebet möglichst in Gemeinschaft zu verrichten hat. Muslimische Frauen können – räumlich von den Männern getrennt – am gemeinschaftlichen Gebet teilnehmen. Notwendige Voraussetzungen sind der rituell reine Boden, die Anzeige der Gebetsrichtung nach Mekka und die Möglichkeit, Waschungen vorzunehmen, die zur Erlangung der rituellen Reinheit vor dem Gebet erforderlich sind. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland derzeit rund 2.500 Gebetsstätten, die diesen Anforderungen entsprechen. Oft sind sie in umgewandelten Wohngebäuden oder zuvor gewerblich genutzten Räumlichkeiten eingerichtet und daher von außen nicht erkennbar.

 

Nachdem die muslimische Präsenz in Deutschland während der vergangenen Jahrzehnte gewachsen ist, hat sich der Wunsch vieler muslimischer Gemeinden verstärkt, ihre Moscheen an zentraler gelegenen Plätzen zu errichten und würdiger zu gestalten. Hinzu kommt meist das Anliegen, dass die Moschee auch von außen als solche erkennbar sein soll. Weil sich zudem viele Projekte an der Tradition türkisch-osmanischer Architektur orientieren, bedeutet dies, dass Moscheebauten zunehmend mit Kuppel und Minaretten ausgestattet werden. Die Dauerhaftigkeit ihres Lebens in Deutschland führt bei vielen Muslimen des Weiteren zu dem Wunsch, dass ihre Moschee neben der kultischen auch alle anderen in den Herkunftsländern üblichen religiösen und sozialen Funktionen erfüllen soll. Neue Moscheen sollen neben Räumen für das Gebet auch Platz für Schulung, Studium, Begegnung und Verwaltung bieten. Mitunter sind auch Geschäftslokale für islamische Literatur, islamischen Lebensmittelhandel und islamische Dienstleistungen vorgesehen.

 

Muslimischen Angaben zufolge liegt die Zahl der Moscheen in diesem umfassenderen Sinne in Deutschland bei etwa 160. Darüber hinaus sind in über 180 deutschen Städten und Gemeinden Moscheebauprojekte dieser Art im Bau oder in Planung. Regelmäßig stoßen sie auf Widerstände insbesondere unter den Menschen in der näheren Umgebung. Oft gründet diese Abwehr in der Furcht, dass die vertraute Heimat sich massiv verändern und dadurch fremd werden könnte. Genährt wird diese Furcht aus den immer noch nicht gelösten Problemen des nachbarschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Auch gibt es nicht wenige Menschen, die vor dem Hintergrund wachsender Furcht vor islamistisch motivierter Gewalt nahezu jedes Moscheebauprojekt zum Anlass nehmen für Kritik am Islam – und manches Mal auch für Hetze gegen Muslime.

 

Die Deutsche Bischofskonferenz erinnert deshalb an die Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit „Dignitatis Humanae“ (1965) und die darin formulierten Grundsätze über die Rechte der Religionen in Staat und Öffentlichkeit. Unzweifelhaft gehört zu dieser Sicht der Religionsfreiheit auch das Recht der Muslime auf den Bau würdiger Moscheen.

 

Dies entspricht auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das die Religionsfreiheit als Menschenrecht gewährleistet und schützt. Als grundrechtlich geschütztes Gut darf das Recht auf religiöse Freiheit und das damit verbundene Recht auf den Bau von Moscheen auch nicht daran geknüpft werden, dass Christen in islamischen Ländern gleichfalls individuelle und korporative Religionsfreiheit genießen. Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns. Für Christen und Muslime muss gleichermaßen gelten: Gerade derjenige, der in anderen Ländern für die Angehörigen seiner Glaubensgemeinschaft in der Minderheitensituation Religionsfreiheit fordert, darf sie den religiösen Minoritäten im eigenen Land nicht vorenthalten. Wir bitten deshalb die in unserem Lande lebenden Muslime, gemeinsam mit uns auch für die Religionsfreiheit in islamischen Ländern einzutreten. Es muss ein gemeinsames Anliegen von Christen und Muslimen sein, dass beide Religionen den Gottesdienst überall in der Welt in einem würdigen, ihnen gemäßen Rahmen abhalten können.

 

Kontroversen um den Bau von Moscheen zeigen auch an, dass die Tatsache der dauerhaften muslimischen Präsenz in unserem Land in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit dringt. Das Zusammenleben zwischen Menschen verschiedener Religion führt zu Veränderungen in unserer Gesellschaft, die noch nicht allgemein angenommen werden. Zweifellos bedarf es auf allen Seiten noch erheblicher Anstrengungen, damit aus den neuen Verhältnissen ein wirklich friedliches und fruchtbares Neben- und Miteinander werden kann. Die deutschen Bischöfe bekräftigen deshalb den Wunsch der katholischen Kirche nach guten Beziehungen zu den Muslimen. Alle Möglichkeiten sollten genutzt werden, gemeinsam für das Wohl in unserem Land zu arbeiten. Gegenseitige Besuche können zum besseren Verständnis beitragen. Angesichts der Defizite in der sozialen Integration mancher Muslime ist es auch erforderlich, dass sich die Moscheevereine stärker zur deutschen Gesellschaft öffnen.

 

Selbstverständlich dürfen sich Muslime ebenso wenig wie Christen unter Berufung auf die Religionsfreiheit über geltendes Recht hinwegsetzen. Bei der Errichtung einer Moschee muss das geltende Bauplanungs- und Bauordnungsrecht beachtet werden. Insbesondere bei Großprojekten sind mögliche Auswirkungen auf die Anwohner sowie die städtebaulichen und sozial-geographischen Entwicklungsperspektiven in die Planungen einzubeziehen. Die Herausbildung einseitiger Bevölkerungsstrukturen sollte vermieden werden. Die Moschee sollte sich in die vorhandene Umgebung einfügen und gewachsene Baustrukturen (z.B. Denkmäler und städtebauliche Ensembles) nicht beeinträchtigen.

 

Besonders umstritten ist derzeit die Frage, ob die Errichtung einer Moschee als ein multifunktionales Gebäude mit Versammlungs- und Schulungsräumen, mit einer Vielzahl von Geschäftslokalen und Büros für Dienstleistungen zur Gänze auf die grundgesetzliche Gewährleistung von Religionsfreiheit gestützt werden kann. Die zuständigen staatlichen Stellen sind gefordert, die hier notwendigen Grenzziehungen vorzunehmen.

 

Die Befürwortung des Rechtes zum Moscheebau schließt das Recht auf Kritik im Einzelfall nicht aus. In einer demokratisch verfassten Gesellschaft, die auch in religiöser Hinsicht pluraler wird, dürfen auch Debatten über Moscheebauprojekte geführt werden. Die Deutsche Bischofskonferenz verurteilt jedoch alle Versuche, Sorgen und Ängste der Bevölkerung politisch zu instrumentalisieren. Kritik ist erlaubt, Hetze nicht. Auch in besonders kontroversen Debatten muss der Geist eines gedeihlichen Zusammenlebens herrschen.

 

Dazu ist es auch erforderlich, dass die Planungen für ein Moscheebauprojekt langfristig angegangen und durch intensive Diskussionen mit der Wohnbevölkerung und mit den Behörden vorbereitet werden. Notwendig ist ein möglichst frühzeitiger, konstruktiver Informations- und Meinungsaustausch, bei dem über Zweckbestimmung und Nutzungskonzepte, über Probleme bei der Auswahl eines geeigneten Standortes und über Fragen der Größe und architektonischen Gestaltung offen gesprochen wird. Im Hinblick auf Auseinandersetzungen, die oft um die Höhe des Minaretts geführt werden, ist daran zu erinnern, dass religiöse Bauten in einer sich religiös pluralisierenden Gesellschaft nicht zum Ausdruck von Machtansprüchen, Rivalität oder eines aggressiven Gegeneinanders missbraucht werden dürfen. Von den Bauträgern darf erwartet werden, dass sie sich ernsthaft darum bemühen, berechtigte Anliegen der Anwohner zu berücksichtigen. Dies trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden oder zu entschärfen.

 

Nicht selten richten sich Sorgen oder Befürchtungen auf die Vermutung, dass ein Moscheebau sich der Einflussnahme aus den islamischen Herkunftsländern verdankt und solche Einflüsse festigen soll. Solchen Bedenken sollten die Moscheegemeinden begegnen, indem sie offen Aufschluss geben über die Finanzierung ihres Vorhabens, über Trägerstrukturen und Verantwortlichkeiten. Transparenz ist ein unverzichtbarer Baustein des gesellschaftlichen Friedens.

 

In der Vergangenheit haben Moscheevereine und Kirchengemeinden wiederholt zusammengearbeitet, um Probleme zu bewältigen, die der geplante Bau von Moscheen im lokalen Umfeld mit sich gebracht hat. Legitime unterschiedliche Auffassungen konnten zusammengeführt und gute Lösungen gefunden werden. Diese Wege sollten weiter beschritten werden. Wenn alle Beteiligten sich vom Geist des Ausgleichs bestimmen lassen, dann können auch strittige Diskussionen einen Beitrag zu einem friedlichen und gedeihlichen Zusammenleben leisten.

 

 

Fulda, den 25. September 2008

 

 

(1) Christen und Muslime in Deutschland, herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, 23.09.2003 (Arbeitshilfen Nr. 172) Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen – Eine Handreichung der deutschen Bischöfe, 24.06.2008 (Arbeitshilfe Nr. 170)

 

 


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