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  Bischöfe betonen Recht zum Moscheebau und mahnen Maßhalten an

Erzbischof Robert Zollitsch

Erzbischof Robert Zollitsch

Die Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat eine Erklärung „Zur öffentlichen Diskussion über den Bau von Moscheen“ in zweiter Lesung beraten und verabschiedet. Hintergrund sind die in mehreren deutschen Städten teilweise heftig geführten Debatten über die Errichtung von repräsentativen Moscheen. Diese Bauvorhaben stehen in Zusammenhang mit der seit den 1960er Jahren erfolgten Zuwanderung von Muslimen, die vor allem aus der Türkei stammen. In den betroffenen Stadtteilen führen größere Moscheen jedoch mitunter zu einer markanten Veränderung im Stadtbild und rufen bei Teilen der seit langem ansässigen Bevölkerung Sorgen vor einer Infragestellung der vertrauten Heimat hervor.

 

Der Erklärung liegen folgende Grundgedanken zugrunde:

 

Erstens: Die deutschen Bischöfe erinnern an die Grundsätze über die Rechte der Religionen in Staat und Öffentlichkeit, die schon das Zweite Vatikanische Konzil in aller Klarheit dargelegt hat. Unzweifelhaft gehört zur Religionsfreiheit in dieser Sicht auch das Recht der Muslime auf den Bau würdiger Moscheen.

 

Zweitens: Die Genehmigung von Moscheebauten in Deutschland darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass den Christen in muslimischen Ländern in gleicher Weise Möglichkeiten zur Errichtung von Kirchen eingeräumt werden. Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns. Mit Nachdruck richten die deutschen Bischöfe jedoch die Erwartung an die hier lebenden Muslime, sich in ihren Ursprungs- oder Heimatländern für die Rechte der Christen und der Kirchen einzusetzen. Das aktive Bekenntnis zur Religionsfreiheit der anderen – wo immer diese auch leben mögen – ist ein unerlässlicher Teil jenes Konsenses, der freundschaftliche Beziehungen zwischen Christen und Muslimen in Deutschland zu begründen vermag.

 

Drittens: In einer demokratischen Gesellschaft können und dürfen konkrete Moscheebau-Projekte nicht der öffentlichen Diskussion entzogen werden. Die deutschen Bischöfe verurteilen jedoch alle Bestrebungen, Sorgen und Ängste der Bevölkerung politisch zu instrumentalisieren. Kritik ist erlaubt, Hetze nicht. Auch in kontroversen Debatten muss der Geist eines gedeihlichen Zusammenlebens herrschen.

 

Viertens: Das Recht auf den Bau würdiger Moscheen bedeutet nicht, dass bei den Entscheidungen die konkreten Umstände außer Acht gelassen werden dürfen. Grundsätzlich sollten religiöse Bauten nicht zum Ausdruck von Machtansprüchen oder Rivalität missbraucht werden. Gerade bei repräsentativen Projekten sind die möglichen Auswirkungen auf die Anwohner sowie die städtebaulichen und sozial-geographischen Entwicklungsperspektiven in die Planungen einzubeziehen. Moscheen sollten sich in die vorhandene Umgebung einfügen und gewachsene Baustrukturen (z.B. Denkmäler und städtebauliche Ensembles) nicht beeinträchtigen. Die Herausbildung einseitiger Bevölkerungsstrukturen sollte vermieden werden. Es bedarf deshalb in jedem Einzelfall auch kluger Verhandlungen und Entscheidungen darüber, in welchem Umfang Versammlungs- und Schulungsräume, Geschäftslokale und Büros für Dienstleistungen in einen Moscheebau einbezogen werden sollen.

 

Fünftens: Um des gesellschaftlichen Friedens willen ist es erforderlich, dass die Planungen für ein Moscheebau-Projekt langfristig angegangen werden und durch intensive Diskussionen mit der Wohnbevölkerung und mit den Behörden vorbereitet werden. In der Vergangenheit haben Moscheevereine und Kirchengemeinden wiederholt gut zusammengearbeitet, um Probleme im lokalen Umfeld zu bewältigen. Die katholische Kirche in Deutschland wird auch weiterhin bestrebt sein, Menschen mit ihren unterschiedlichen Interessen und Sorgen zusammenzuführen und Beiträge zu einem friedlichen und gedeihlichen Zusammenleben unter den Bedingungen religiöser Pluralität in unserer Gesellschaft zu leisten.


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