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  Das katholische Eheverständnis

Das Wesen der katholischen Ehe

 

 

Die katholische Kirche glaubt: Gott selbst hat die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau gestiftet. Gott hat die Menschen nach seinem Abbild als Mann und Frau erschaffen und einander zu Gefährten gegeben. Das stellt die erste biblische Schöpfungserzählung im Buch Genesis des Alten Testaments dar:

 

„Dann sprach Gott: Lasst uns den Menschen machen als unser Abbild, uns ähnlich. [...] Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie. Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde [...]“ (Genesis 1, 26-28).

 

Die zweite Schöpfungserzählung der Bibel hebt die Zusammengehörigkeit von Mann und Frau noch deutlicher hervor:

 

„Es ist nicht gut, dass der Mensch allein bleibt“ (Gen 2, 18),

 

und etwas weiter:

 

„Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch“ (Gen 2,24).

 

Dass die eheliche Lebensgemeinschaft von Gott grundgelegt ist, bestätigt Jesus im Neuen Testament der Bibel:

 

„Am Anfang der Schöpfung aber hat Gott sie als Mann und Frau erschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen,und sie werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins“ (Markus-Evangelium 10, 6-8; vgl. Matthäus-Evangelium 19, 4-6).

 

Diese Texte der Bibel sind die Grundlage für die Feststellung der katholischen Kirche(1), dass die Ehe hingeordnet ist

  • auf das Wohl der Gatten und
  • auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft.

Im katholischen Verständnis ist die Ehe zum einen

  • ein sog. Rechtsinstitut. Das bedeutet: Sie ist eine rechtlich

verankerte, rechtlich beschaffene und geschützte Beziehung, die auch selbst unter rechtlichen Maßgaben steht. Sie ist ein Vertrag.

Zum anderen

  • übersteigt das Verständnis der Ehe als Bund die juristische Definition. Ein Vertrag kommt durch die Willenserklärung der Partner auf eine bestimmte Leistung zustande. Das enthält das Verständnis von der Ehe zwar auch. Aber über das nüchterne Wort Vertrag hinaus betont das Wort Bund, dass die Ehe eine personale Beziehung, eine Lebenseinheit, ja eine Schicksalsgemeinschaft zwischen den Eheleuten ist, die religiös getragen und ausgerichtet ist.


Der Glaube der katholischen Kirche umschließt und steigert diese Gesichtspunkte noch: Die Ehe ist ein

  • Sakrament. Das ist ein wirksames Zeichen für den Bund Gottes mit den Menschen. Am Menschen liegt es nun, dieses Zeichen wirksam werden zu lassen, nämlich die Liebe Gottes zu den Menschen sichtbar zu machen, wie Gott seine Liebe den Menschen durch Jesus Christus erwiesen hat. Das bedeutet für die Ehe: Die Eheleute sollen die Liebe, die Gott ihnen im Sakrament der Ehe schenkt, einander und nach außen in die Gesellschaft weitergeben.

Nur eine gültig geschlossene Ehe zwischen Getauften gilt in der katholischen Kirche als Sakrament. Die Kirche achtet und schützt aber auch Ehen zwischen Christen und Nichtchristen sowie Ehen zwischen Nichtchristen, ganz gleich, ob diese nach religiösem, staatlichem oder dem lokalen Recht eines Stammes geschlossen worden sind. Denn die Ehe ist keine von Menschen oder der Kirche eingesetzte Einrichtung, sondern gründet als Teil der Schöpfungsordnung auf dem Willen und Handeln Gottes.

 

Somit ist auch eine zwischen Partnern islamischen Glaubens nach islamischem Recht geschlossene Ehe zwar kein Sakrament, aber dennoch gültig. Und auch die Ehe zwischen einem islamischen und einem katholischen Partner ist kein Sakrament(2). Dennoch achtet, schützt und segnet die Kirche eine solche Ehe und erkennt ihr volle Gültigkeit zu, sofern die nötige Dispens – hier: die Befreiung vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit – erteilt wurde.

 

(1) Die aus der katholischen Anschauung von der Ehe folgenden Gesetze sind niedergelegt im Rechtsbuch der katholischen Kirche: Codex Iuris Canonici. Codex des kanonischen Rechts. Lateinischdeutsche Ausgabe, Kevelaer 1983 u.ö. – Der Codex, deutsch „Sammlung, Gesetzbuch“, ist unterteilt in canones, Einzahl canon, deutsch „Richtschnur, Leitfaden“, abgekürzt „can.“.

 

(2) Wird der muslimische Partner Christ, wird die Ehe sakramental.

 

 

 

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Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Hauptabteilung Seelsorge als Herausgeber der Schrift "Katholisch-islamische Ehen. Eine Handreichung. 3. überarb. Aufl. 2006."

 

 

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