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  Die katholisch-islamische Ehe: Problematik und Chancen

Aufenthalt im islamischen Land

 

 

Ist der muslimische Partner Ausländer und nicht an der Einreise in sein Heimatland gehindert, wird er seine deutsche Verlobte oder Frau seine Heimat kennen lernen lassen wollen. Empfehlenswert ist eine solche Reise vor der Eheschließung. Sie kann den katholischen Partner die Mentalität und Religion des Anderen besser begreifen lassen – durch Begegnung mit dessen Familie, mit Leuten und Land. Wie jeder Deutsche auch, ist der ausländische Partner in seinen familiären und sozialen Beziehungen mehr oder weniger verwurzelt.

 

Die Erfahrung zeigt aber auch mögliche Unwägbarkeiten einer solchen Reise für den deutschen katholischen Partner. Hierzu einige Ratschläge:

  • Grundsätzlich sollten die Ehepartner vor der Eheschließung ihre Wahl treffen, ob sie ihren Wohnsitz in Deutschland oder im islamisch geprägten Heimatland des ausländischen Ehepartners nehmen möchten.
  • Vor der Reise sollte die Information eingeholt werden, ob die nach deutschem Recht geschlossene Ehe im Reiseland anerkannt wird oder ob unter Umständen eine nach dortigem Recht geltende erneute Eheschließung nach islamischem Eherecht gefordert wird
  • Schließlich ist auch zu prüfen, ob die dort geltenden Ausreisebestimmungen dem deutschen Ehepartner gegebenenfalls die eigenständige freie Ausreise gestatten. Detaillierte Informationen hierzu können dem Merkblatt „Islamische Eheverträge“ sowie den „Länderinformationen“ des Bundesverwaltungsamtes entnommen werden(1).
  • Der muslimische Ehepartner kann in seinem Herkunftsland unter Umständen stärkerem religiösem und gesellschaftlichem Druck als in Deutschland ausgesetzt sein. So mag er etwa von seiner Familie guten Willens zu einer nachträglichen islamischen Trauung oder einer islamischen Erziehung der Kinder entgegen vorheriger Übereinkunft der Eheleute gedrängt werden.

Oft wird der Aufenthalt im islamisch geprägten Heimatland des Ehepartners ohne Schwierigkeiten verlaufen. Doch muss von der Reise dorthin erfahrungsgemäß abgeraten werden, wenn die katholisch-islamische Ehe bereits in Deutschland erheblichen Belastungen ausgesetzt ist und deshalb nur unter Schwierigkeiten geführt werden kann – nämlich im Fall einer gegen den katholischen Partner gerichteten starken Einflussnahme der Familie des muslimischen Partners, in der Regel des Mannes. Er hat dann die Verpflichtung, die Freiheit seiner Frau in religiösen Dingen zu behüten.

 

(1) Bezug von den Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige. Deren Adressen sind erhältlich beim Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandtätige, 50728 Köln, Internet:www.bundesverwaltungsamt.de

 

 

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Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Hauptabteilung Seelsorge als Herausgeber der Schrift "Katholisch-islamische Ehen. Eine Handreichung. 3. überarb. Aufl. 2006."

 

 

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