Die katholisch-islamische Ehe: Problematik und Chancen

Religionsausübung in der katholisch-islamischen Ehe
Die beiden vorhergehenden Kapitel haben deutlich gemacht: Sowohl nach islamischem als auch nach katholischem Recht ist die Ehe eines islamischen mit einem katholischen Partner möglich. Dem katholischen Eherecht ist es hierbei gleich, ob der katholische Partner ein Mann oder eine Frau ist. Dagegen erlaubt das islamische Recht nur die Eheschließung zwischen einem muslimischen Mann und einer katholischen Frau, verbietet sie aber zwischen einer islamischen Frau und einem nicht-islamischen Mann.
Dem Islam liegt die Glaubenstreue der Muslime am Herzen, der katholischen Kirche die der Katholiken – auch in einer religionsverschiedenen Ehe. Deshalb schreibt das katholische Eherecht ausdrücklich vor, dass der katholische Partner versprechen muss, in der künftigen Ehe seine Glaubenspflichten zu erfüllen. Ebenso geht der Islam von der künftigen Glaubenstreue des muslimischen Partners aus. In Befürchtung eines Abfalls des Muslims vom Glauben lehnen manche muslimische Rechtsgelehrte religionsverschiedene Ehen ab oder fordern eine vorherige Konversion, einen Glaubensübertritt, des christlichen Partners zum Islam.
Ohne Zweifel müssen religiöses Bekenntnis und religiöse Zugehörigkeit als Ergebnis einer Gewissensentscheidung respektiert werden. Und selbstverständlich muss auch die Konversion eines Menschen als Ausdruck echter Überzeugung verstanden werden. Die allein kann der Religion, die man verlässt, und der Religion, der man sich nun anschließt, gerecht werden. Begründet Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit den Übertritt, nimmt man beide Religionen nicht ernst. Über Jahrhunderte und Jahrtausende haben Muslime und Christen in ihrer Religion Gottes Zuwendung gefunden, haben in ihrer Religion gelebt, sie in Treue und Fürsorge weitergegeben von Generation zu Generation zum Heil der Nachkommenden, sind in ihr und auch für sie gestorben. Kostbares religiöses Erbe darf nicht zur willkürlichen Disposition stehen.
Religionsverschiedene Eheleute und ihre jeweiligen religiösen Gemeinschaften sind verpflichtet, die Glaubensentscheidung, -überzeugung und -praxis des andersgläubigen Partners zu respektieren.
Allein die Liebe des Brautpaares soll Voraussetzung zur Heirat und Basis des gemeinsamen Lebens sein. Liebe vermag, den anderen in seiner Individualität anzunehmen: So, wie er ist, mit seiner Religion.
Möchten religionsverschiedene Eheleute nun ihren jeweiligen Glauben praktizieren, kann das zu Reibungen oder zu einem Ungleichgewicht führen. Andererseits dürfte es kaum praktizierbar sein, regelmäßig gemeinsam am Kultus beider Religionen teilzunehmen: an den wöchentlichen Gemeindegottesdiensten am Freitag in der Moschee und am Sonntag in der Kirche, an den jährlichen Festen wie Fastenbrechen und Opferfest, Weihnachten und Ostern. Erwägt aber der eine Partner, die Ausübung seiner Religion und die Erfüllung seiner religiösen Pflichten zugunsten des anderen zurückzustellen, darf er sich nicht darüber täuschen, dass der Preis hierfür die Entfremdung von seiner eigenen religiösen Heimat sein kann.
Unmittelbar wird das katholisch-islamische Paar spätestens im ehelichen Zusammenleben die Unterschiede im Glauben von Muslimen und Katholiken kennen lernen. Das kann die Ehe der beiden belasten, wenn nämlich der eine Kritik am Glauben und am Glaubensleben des anderen äußert oder sogar schroffes Unverständnis zeigt. Sich vor der Eheschließung über die Religion des anderen zu informieren, kann Missverständnisse vermeiden helfen.
Eine Reihe durch die Religion begründeter Verhaltensweisen des alltäglichen Lebens soll zum besseren Verständnis erläutert werden:
Der seinen Glauben streng praktizierende Muslim meidet den Genuss von Schweinefleisch und Alkohol, was der katholischen Frau aus ihrer Religion gleichwohl gestattet ist. Hierin haben einige islamische Rechtsgelehrte einen Grund gesehen, entweder Ehen zwischen Muslimen und Andersgläubigen grundsätzlich oder aber der nichtmuslimischen Ehefrau den Genuss von Schweinefleisch und Alkohol zu verbieten. – Helfen kann hier Rücksichtnahme zumindest bei gemeinsamer Einnahme der Mahlzeiten.
Sollen andererseits die in islamischen Ländern üblichen Formen der Geschlechtertrennung nun auch auf die hiesige Lebensführung übertragen werden, dürfte das der deutschen Katholikin zumindest unverständlich sein.
Empfohlen sei nun den künftigen Eheleuten, solche möglichen Reibungspunkte schon vor der Hochzeit anzusprechen. Hierzu Anstoß zu geben, soll auch Aufgabe des Seelsorgers sein, der die Brautleute auf die Eheschließung vorbereitet.
Angesichts der heutigen starken islamischen Präsenz in Deutschland und nahezu allen westeuropäischen Ländern sind Muslime und Christen Nachbarn in derselben Gesellschaft geworden. Menschen islamischen und christlichen Glaubens begegnen sich überall im Alltag, im Kindergarten und -hort, in der Schule, am Arbeitsplatz und anderswo. Das störungsfreie, im besten Fall sogar konstruktive gesellschaftliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen setzt gegenseitigen Respekt voraus, Toleranz, Aufgeschlossenheit für bisher nicht gekannte Denk- und Verhaltensweisen, Offenheit für neue Erfahrungen. Das bedeutet nicht blinde Anpassung der Minderheit an die Mehrheit oder wahllose Verschmelzung unterschiedlichen kulturellen und religiösen Selbstverständnisses, sondern vielmehr Zusammenleben unter Wahrung der Verwurzelung in der eigenen Kultur.
Eine katholisch-islamische Ehe, in der die Partner die Kultur und hierin die Religion des anderen respektieren und auch fördern, kann ein Vorbild im Kleinen sein für die Begegnung und das Zusammenleben von Muslimen und Christen in unserer Gesellschaft. Eine solche Ehe zu führen, bedeutet, immer wieder lernen, zuhören, begreifen zu wollen und gemeinsam nach Möglichkeiten der religiösen Entfaltung beider Partner zu suchen.
Oftmals wissen Christen und Muslime wenig voneinander. Gerade katholisch-islamische Eheleute sind aufgefordert, die Religion des anderen kennen zu lernen, auch an deren Festen und Feiern Anteil zu nehmen und zu diesen Anlässen einander zu beglückwünschen.
Leider werden katholisch-islamische Paare in ihrem Bemühen, Religion und überhaupt Kultur des anderen kennen zu lernen, allzu oft allein gelassen. Hilfe und Unterstützung können sie jedoch erwarten von guter Fachliteratur über die Religion des Partners und von den professionellen katholischen Fachstellen für den Dialog (auch) mit dem Islam in Frankfurt (1), München (2) und Köln (3), die, wenn gewünscht, gern an möglichst ortsnahe kompetente Gesprächspartner zu vermitteln versuchen.
Auch die jeweiligen katholischen Pfarrgemeinden sind eingeladen, das Ehepaar zu begleiten, es unabhängig von der Teilnahme des katholischen Partners am religiösen Gemeindeleben zur Mitwirkung am sonstigen kirchlichen Gemeindeleben zu ermuntern, etwa in kirchlichen Vereinen oder Gruppen und bei Gemeindefesten. Und auch öffentliche kirchliche Einrichtungen und Veranstaltungen – wie etwa Kindergarten und -hort, Mutter-und-Kind-Gruppen, Freizeit- und Ferienmaßnahmen – sollen dem Paar und seinen Kindern offen stehen.
Ein guter, nachbarschaftlicher, mitmenschlicher Kontakt mit anderen Gemeindemitgliedern, die den Eheleuten praktische Hilfe anbieten, sie nicht allein lassen, wird im Alltag zum Gelingen der katholisch-islamischen Ehe beitragen können. In einer katholisch-islamischen Ehe mag die Mühe vergolten werden, auch in bisher nicht bekannten Facetten das Wirken Gottes wahrzunehmen.
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Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Hauptabteilung Seelsorge als Herausgeber der Schrift "Katholisch-islamische Ehen. Eine Handreichung. 3. überarb. Aufl. 2006."
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