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  Die katholisch-islamische Ehe: Problematik und Chancen

Kindererziehung in der katholisch-islamischen Ehe

 

 

Eine weitere Chance zur Bewährung und Entfaltung der ehelichen Liebe ist die Beantwortung der Frage nach dem religiösen Bekenntnis und der Erziehung der gemeinsamen Kinder.

 

Zunächst stehen sich kaum versöhnliche Positionen gegenüber: Katholische Kirche und islamische Gemeinschaft sind beide der festen Überzeugung, dass der jeweils eigene Glaube und die Zugehörigkeit zu dessen Gemeinschaft den Menschen den direkten Weg zum von Gott geschenkten Heil führe. Diesen Weg werden die Partner einer katholisch-islamischen Ehe ihren Kindern nicht versperren mögen, und so wird jeder der beiden Partner seine Religion weitergeben wollen.

 

Nach islamischem Verständnis folgen alle Kinder einer solchen Verbindung der Religion des muslimischen Ehepartners und werden also Muslime. Die katholische Kirche schreibt aber vor, dass die Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit nur erteilt werden kann, wenn der katholische Ehepartner verspricht,„nach Kräften alles zu tun, dass alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden“ (can. 1125 Nr. 1).

 

Diese beiden Auffassungen bieten keine Möglichkeit eines Kompromisses. Nur die gemeinsame Gewissensentscheidung der Eheleute für den Islam oder für die katholische Kirche wird aus dem Dilemma helfen – eine für die Eheleute schwere Entscheidung. Die Erfahrung zeigt nun verschiedene Typen aus Sicht der Religionen riskanten Verhaltens katholisch-islamischer Eltern:

  • Um einer Entscheidung auszuweichen, erziehen betroffene Ehepaare ihre Kinder ohne religiöse Anleitung. Wenn die Eltern zudem selbst religiös ungebunden sind, ihre Religion nicht praktizieren, wachsen diese Kinder de facto areligiös auf. Ob sie sich als Erwachsene aus eigener Entscheidung einer Religion zuwenden werden, hängt dann von ihrer eher zufälligen Erfahrung ab.
  • Andere katholisch-islamische Eltern versuchen, ihre Kinder in beiden Religionen aufwachsen zu lassen. Die Aufnahme in die katholische Kirche erfolgt durch die Taufe. Der Islam aber kennt keinen Aufnahmeritus, außer im Fall des Übertritts in seine Gemeinschaft. Die Kinder eines Muslims werden nach islamischem Verständnis eben durch Geburt Muslime.


Bei allem guten Willen der Eltern wird es einem Menschen unmöglich sein, zwei Religionen zuzugehören, also etwa Katholik und zugleich Muslim zu sein. Trotz vieler Gemeinsamkeiten von katholischer Kirche und Islam glauben und befolgen Katholiken und Muslime nicht ein und dasselbe.

  • Manchen Eheleuten, die beide ihre jeweilige Religion praktizieren, droht die Gefahr der Entscheidung gegen den Partner und ein hoffnungsloses Zerwürfnis über die religiöse Kindererziehung.
  • Ist der eine Ehepartner im Gegensatz zum anderen religiös gebunden, wird die Entscheidung hinsichtlich der Religionszugehörigkeit der Kinder sicherlich zugunsten der Überzeugung des religiös aktiven Partners ausfallen.

Katholische Christen wird das Problem stets vor eine schwere Gewissensentscheidung stellen, da sowohl Christen als auch Muslime sich an den objektiven Normen ihrer Religion orientieren müssen. Auf jeden Fall muss eine Lösung gefunden werden, die keine unerträgliche Gewissensbelastung für einen der Partner bedeutet. Es kann nur hilfreich sein, bereits vor der Heirat die Problematik dieser Entscheidung zu kennen.

 

Das Aufwachsen in der Religion eines Elternteils wird es dem Kind nicht unmöglich machen, Wesen und Werte der Religion des anderen Elternteils kennen zu lernen und schließlich der anderen Religion respektvoll zu begegnen.

 

Um des Wohles des Kindes und nicht zuletzt um des Gelingens der Ehe und des künftigen Familienlebens willen kann es sinnvoll sein, einer islamische ausgerichteten Erziehung des Kindes den Vorrang zu geben – etwa dann, wenn den katholischen Elternteil ein Beruf außer Haus in Anspruch nimmt und dem muslimischen Elternteil die volle Verantwortung zu Hause obliegt. Um auch eine solche Entscheidung zu ermöglichen, spricht das Eherecht der katholischen Kirche nicht von einer (unbedingten) Verpflichtung des katholischen Partners zur Erziehung der Kinder im katholischen Glauben, sondern von einem Versprechen des katholischen Ehepartners, sich um eine solche Erziehung nach Kräften zu bemühen (vgl. can. 1125 Nr. 1).

 

 

 

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Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Hauptabteilung Seelsorge als Herausgeber der Schrift "Katholisch-islamische Ehen. Eine Handreichung. 3. überarb. Aufl. 2006."

 

 

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