Die Aufgabe des katholischen Seelsorgers bei der katholisch-islamischen Ehe

Die Feier der kirchlichen Eheschließung bei der katholisch-islamischen Ehe
Wenn der zuständige Ortsbischof die Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit erteilt hat, kann die kirchliche Eheschließung vollzogen werden. Nach deutschem Gesetz muss ihr die zivile Eheschließung vorausgehen.
- Die Trauung richtet sich nach dem offiziellen katholischen Trauungsritus in der approbierten deutschen Fassung („Die Feier der Trauung“). Hierin befindet sich der Abschnitt „Die Trauung zwischen einem Katholiken undeinem nichtgetauften Partner, der an Gott glaubt“ zur Verwendung auch für die Eheschließung eines katholischen Partners mit einem muslimischen Partner.
- In der Regel findet die Trauung im Rahmen eines Wortgottesdienstes statt. Die Verwendung der rituellen Texte ist vorgeschrieben. In der weiteren Gestaltung, in der Auswahl der Lesungen, in der Ansprache, in Gesängen und Fürbitten muss auf das religiöse Empfinden des muslimischen Partners zugegangen werden (siehe die Vorschläge hier).
- Den Mittelpunkt der Trauung bildet die gegenseitige Abgabe des Eheversprechens. Der Konsens wird dabei in der vorgeschriebenen Form vom Priester oder Diakon erfragt. Unter Rücksichtnahme auf das religiöse Bekenntnis des muslimischen Partners wird allein vom katholischen Partner das Versprechen zur Taufe und zur Erziehung künftiger Kinder im katholischen Glauben erfragt, vom muslimischen Partner lediglich seine Bereitschaft zur Annahme der Kinder als Geschenk Gottes.
- Wurde von der Formpflicht befreit und findet somit keine Eheschließung nach katholischer Form statt, genügt zur Gültigkeit der Ehe auch eine andere Form der öffentlichen Eheschließung, so die standesamtliche Trauung.
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Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Hauptabteilung Seelsorge als Herausgeber der Schrift "Katholisch-islamische Ehen. Eine Handreichung. 3. überarb. Aufl. 2006."
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