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  Jurist: Kruzifix-Urteil hat Folgen für deutsche Rechtsprechung

Hamburg (KNA). 7. November 2009. Das Straßburger Kruzifix-Urteil hat nach Einschätzung des Bonner Kirchenrechtlers Ansgar Hense Konsequenzen für die deutsche Rechtsprechung. Nach der „etwas verkorksten Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts von 1995 zu Kreuzen in staatlichen Schulen hätten viele durch die bayerische Widerspruchslösung auf „Befriedung“ gehofft, sagte Hense am Donnerstagabend in Hamburg. Dies sei nun nicht der Fall. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte am Dienstag einer Klägerin Recht gegeben, die sich in Italien vergeblich gegen das Kreuz in öffentlichen Schulen gewandt hatte.

 

Das Urteil zeige, dass auf europäischer Ebene weitere Entscheidungen zum Thema Religionsfreiheit und individuelle Religionsausübung zu erwarten seien, sagte Hense weiter. Zu den drängenden Fragen gehörten rechtliche Regelungen zum islamischen Religionsunterricht und der Ausbildung entsprechender Lehrkräfte. Die größten Schwierigkeiten hingen hier mit der bislang fehlenden Mitgliedschaftsstruktur zusammen. Diese sei jedoch erforderlich, um staatlichen Stellen Ansprechpartner etwa beim Lehrplan für muslimischen Religionsunterricht zur Verfügung zu stellen. Der Jurist beim

Bonner Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands äußerte sich bei einer Veranstaltung des Hamburger Forums christlicher Juristinnen und Juristen. Es sei problematisch, dass bei der Berufung muslimischer Religionspädagogen an deutsche Universitäten Kontakt mit einer Vielzahl muslimischer Verbände aufgenommen werden müsse, so Hense. „Ich möchte mal die Bischöfe sehen, wenn bei der Berufung eines Theologen auch noch die Piusbrüder und die Laieninitiative 'Kirche von unten' ein Wörtchen mitreden dürften“, sagte der Jurist. Dagegen begrüßte er die Bildung zentraler Zusammenschlüsse wie dem muslimischen Rat „Schura“ in Hamburg und Niedersachsen. Der Jurist rief dazu auf, die durch Migration entstehende religiöse Pluralität nicht als Bedrohung anzusehen. Den Kirchen komme hierbei keine geringe Verantwortung zu, da sie die religiöse Substanz frisch und lebendig halten müssten.

 

 

 

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