Straßburg urteilt gegen Kreuze in Schulen - Kritik aus Italien

Straßburg/Rom (KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gegen Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern entschieden. Die Richter gaben am Dienstag in Straßburg einer Klägerin
Recht, die sich in Italien vergeblich gegen die Kreuze in öffentlichen Schulen gewandt hatte. Der Staatsrat, das oberste italienische Verwaltungsgericht, hatte 2006 entschieden, das Kreuz sei zu
einem Symbol für die Werte des Landes geworden. Dort wurde die Klage abgewiesen. Das Menschenrechtsgericht entschied dagegen einstimmig für die Klägerin, die Mutter zweier schulpflichtiger
Kinder ist. Die Straßburger Richter erklärten, die Kruzifixe seien eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne für Kinder, die anderen Religionen oder gar keiner angehörten, verstörend wirken. Das Recht,
an keine Religion zu glauben, gehöre zur Religionsfreiheit. Der Staat müsse dieses Recht besonders schützen.
Italienische Politiker reagierten überwiegend kritisch auf das Straßburger Urteil. Bildungsministerin Mariastella Gelmini nannte das Kreuz einen festen Bestandteil der italienischen Kultur: Seine Präsenz
in den Schulen zu verteidigen, heiße, „unsere Tradition zu verteidigen“. Zugleich verwies die Ministerin auf die Sonderstellung, die die italienische Verfassung dem Katholizismus einräume. Der
Vatikan reagierte zurückhaltend. Man müsse die Urteilsbegründung studieren und einen „Moment der Reflexion“ einlegen, bevor man die Entscheidung kommentiere, sagte Vatikansprecher Federico
Lombardi vor Journalisten. Außenminister Franco Frattini kommentierte den Richterspruch als „schlechtestmöglichen Präzendenzfall für andere Religionen“. Gerade in einem Augenblick, da die
italienische Regierung um ein gutes Auskommen der verschiedenen Glaubensrichtungen bemüht sei, erhalte das Christentum einen „Hieb“. Gleichstellungsministerin Mara Carfagna forderte zum
Widerspruch gegen das Straßburger Urteil auf.
Einzelfall mit grundsätzlichem Charakter
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entscheidet immer nur in Einzelfällen; Grundsatzurteile kennt das Gericht nicht. Allerdings beziehen sich die Straßburger Richter auf ihre früher ergangenen
Urteile und Prinzipien, die sie aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten. Insofern kommt dem Richterspruch ein grundsätzlicher Charakter zu. In Deutschland entschied 1995 das
Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Kruzifix-Urteil, eine staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes in Schulräumen verstoße gegen die Religionsfreiheit. Das umstrittene Karlsruher
Urteil erklärte ein bayerisches Gesetz für ungültig, das Kreuze in staatlichen Schulen vorschrieb. Nach überarbeitetem bayrischen Recht muss ein Kreuz abgehängt werden, wenn ein Protest aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung vorliegt.
Die Straßburger Richter erläuterten nun, besonders in Bildung und Erziehung müsse der Staat auf die konfessionelle Neutralität achten. Ein Kruzifix als Zeichen für den Katholizismus, die italienische
Mehrheitsreligion, könne nicht dem Pluralismus in der Erziehung dienen. Damit werde das Recht der Eltern eingeschränkt, ihre Kinder gemäß ihren Überzeugungen zu erziehen. Auch das Recht der
Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben, werde dadurch verletzt. Gleichstellungsministerin Carfagna erklärte, das Prinzip der Gleichberechtigung auch unter Religionen dürfe nicht dazu führen,
die eigenen Wurzeln und die eigene Identität zu verneinen. Die „wahren Beschränkungen der individuellen Freiheit“ lägen im islamischen Gesichtsschleier. Sie erwarte, dass sich Straßburg „dazu
ebenso klar und deutlich erklärt“, so Carfagna. Der Chef der christdemokratischen UDC, Pier Ferdinando Casini, nannte das Urteil „die erste Konsequenz der Ängstlichkeit der europäischen Regierenden,
die sich geweigert haben, die christlichen Wurzeln in der Europäischen Verfassung zu erwähnen“. (KNA - ktllkn-BD-1550.39HE-1)
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