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Interreligiöses Gebet
Geleitwort
I. Einleitung
II. Zur Situation
III. Theologische Grundlagen
IV. Hinweise für die Durchführung von religiösen Begegnungen von Christen, Juden und Muslimen
1. Anlässe und Partner
2. Zeit und Ort
3. Vorbereitung
4. Formen und Elemente
V. Schlusswort
VI. ANHANG
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  Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen

IV. Hinweise für die Durchführung von religiösen Begegnungen von Christen, Juden und Muslimen

1. Anlässe und Partner

 

Gelegentlich ergeben sich Anlässe zu religiösen Begegnungen, obwohl sie nach wie vor Ausnahmecharakter besitzen; sie können für keine der genannten Religionen und für Christen insbesondere das eigene kirchliche, also das konfessionelle sowie das ökumenische Gebet ersetzen. Dies dürften sowohl in großen Abständen regelmäßig wiederkehrende Anlässe sein (z. B. „Woche der Brüderlichkeit“, Weltfriedenstag) oder Ausnahmeereignisse, die ein Gebetstreffen angemessen erscheinen lassen (z. B. bei Katastrophen oder Unfällen).

 

Die Schule stellt in mancher Hinsicht einen Sonderbereich dar, insofern das multikulturelle Zusammenleben und -arbeiten zum Alltag gehört, den es gemeinsam zu gestalten gilt. Das kann nur gelingen, wenn die Kinder und Jugendlichen Respekt und Rücksichtnahme lernen, aber in gleicher Weise in ihrer eigenen religiösen Tradition und Kultur gebildet werden. Deshalb bleiben je eigene Schulgottesdienste für Christen und andere Religionen unverzichtbar. Bei besonderen Anlässen (z. B. Gottesdienste anlässlich des Schuljahresbeginns oder -abschlusses) können die Glaubensgemeinschaften an getrennten Orten ihren jeweiligen Gottesdienst feiern; anschließend kann im Rahmen einer Begegnung in der Schule ein kurzes Grußwort eines Vertreters bzw. einer Vertreterin der jeweiligen Glaubensgemeinschaft erfolgen. Damit wäre eine innerschulische Integrationsbemühung geleistet, die aber nicht instrumentalisiert werden darf.

 

Von christlicher Seite aus sollten religiöse Begegnungen von Christen und Nichtchristen möglichst ökumenisch getragen und von Geistlichen bzw. kirchlich Beauftragten mitgestaltet werden. Bei Vertretern nichtchristlicher Religionen, die mitwirken, ist immer darauf zu achten, für wen sie sprechen und wen sie repräsentieren; sie sollten von ihren Institutionen anerkannt oder offiziell beauftragt sein, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

 

Bei der Durchführung von Gebetstreffen sollte darauf geachtet werden, dass die Unterschiede zwischen den Vertretern der christlichen Konfessionen und der anderen beteiligten Religionen von den Mitfeiernden wahrgenommen werden können.

 

 

 

 

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Entnommen aus der Arbeitshilfe Nr.170 (2. Aufl.) des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen" vom 24. Juni 2008. 

 

 

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