Das islamische Eheverständnis:

Das Wesen der islamischen Ehe
Nach islamischer Anschauung entspricht die eheliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau der göttlichen Schöpfungsordnung:
"Und Gott hat euch aus euch selbst Gattinnen gemacht und von euren Gattinnen Söhne und Enkel gemacht. Und Er hat euch (einiges) von den köstlichen Dingen beschert" (Koran, Sure 16,72; d.h. Kapitel 16, Vers 72).
Zu den von Gott geschaffenen und somit gewollten "köstlichen Dingen" gehören Ehe und Familie.
Die Ehe sei der natürliche Ort der menschlichen Sexualität und der Zeugung von Nachkommenschaft.Wie das Christentum verbietet der Islam vor- und außerehelichen Geschlechtsverkehr und verweist Sexualität auf die Ehe, die zwischen Mann und Frau, Eltern und Kindern eine Lebensgemeinschaft stifte, in der erst sich das Zusammenleben entfalten könne. Anders als die katholische Kirche, die auch die aus religiösen Gründen gewählte Lebensform der Ehelosigkeit hoch schätzt, gibt der Islam eindeutig der Ehe den Vorzug (vgl. Sure 24,32).
Der Koran betont die Gleichwertigkeit von Mann und Frau. Die Verantwortung für die Schöpfung – mit dem Wort Statthalterschaft ausgedrückt – ist dem Menschen,also Mann und Frau gemeinsam, übertragen worden, nicht allein dem Mann.
Die Beziehung der Eheleute zueinander soll von Liebe und Barmherzigkeit erfüllt sein:
"Und es gehört zu seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen wohnet. Und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gemacht" (Sure 30,21).
Die Ehepartner sollen einander ergänzen, indem sie füreinander wie ein Kleid seien:
"Sie sind eine Bekleidung für euch, und ihr seid eine
Bekleidung für sie" (Sure 2,187).
Gleichwohl räumen einige Aussagen des Korans dem Mann einen Vorrang gegenüber der Frau ein. Eine Stufe über der Frau stehe er (vgl. Sure 2,228) und habe ihr gegenüber Vollmacht und Verantwortung:
"Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen gegenüber den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben" (Sure 4,34).
Diese Aussagen bedeuten: Der Mann ist insofern bevorzugt und höher gestellt, als er Verantwortung und Pflichten gegenüber der Frau und den Kindern wahrzunehmen hat. Hierzu gehören die Zahlung der Morgengabe an die Frau, die Sicherung des Lebensunterhalts und des Schutzes von Frau und Kindern sowie die Vertretung ihrer Belange.
Der Ehemann, Haushaltsvorstand und Oberhaupt der Familie, ist mehr für die Existenzsicherung, für Position und Interessen der Familie in der Gesellschaft, im äußeren Bereich, zuständig, die Frau mehr für die häusliche Sphäre und die Erziehung der Kinder. Die Eheleute haben nicht die gleichen, sondern jeweils eigene Aufgaben und Pflichten. Der Islam tendiert zur Trennung der Geschlechter in der Gesellschaft. Daraus folgen für die Frau bestimmte Verhaltensregeln und Umgangsformen. Nur im eigenen Haushalt, vor ihren Familienangehörigen oder im Kreis von Frauen darf sie sich frei, "locker", bewegen, soll ansonsten aber Zurückhaltung üben:
"Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck [ihre Reize] nicht offen zeigen,mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, [...]" (Sure 24,31).
Das erklärt die traditionelle Sitte der Verschleierung und Zurückhaltung der Frau im öffentlichen Leben – womit die Frau nicht diskriminiert, sondern geschützt werden soll.
Und auch der Mann soll Anstand und Zurückhaltung
zeigen:
"Sprich zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren. Das ist lauterer für sie. Gott hat Kenntnis von dem, was sie machen" (Sure 24,30).
Der Koran stellt also die Gleichwertigkeit von Mann und Frau unter Wahrung ihrer rollenspezifischen Aufgaben und Pflichten fest. Die Praxis aber kann hiervon abweichen. Geschichtliche Entwicklungen, Sitten und Bräuche haben der Frau oft eine untergeordnete Rolle zugewiesen.
Auch die westliche Gesellschaft kennt die patriarchalische Gesellschaftsstruktur. Der Blick auf die Kulturen des Morgen- und des Abendlandes darf religiöse und gesellschaftliche Norm nicht miteinander verwechseln, selbst wenn diese sich gern auf jene beruft.
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Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Hauptabteilung Seelsorge als Herausgeber der Schrift "Katholisch-islamische Ehen. Eine Handreichung. 3. überarb. Aufl. 2006."
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