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In vorislamischer Zeit war die uneingeschränkte Polygynie, die Ehe des Mannes mit mehreren Frauen, in Arabien gang und gäbe. Mohammeds Verkündigung aber beschränkte die Zahl der Ehefrauen grundsätzlich auf vier:

 

„Und wenn ihr fürchtet, gegenüber den Waisen nicht gerecht zu sein, dann heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, (sie) nicht gleich zu behandeln, dann nur eine, oder was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das bewirkt es eher, dass ihr euch vor Ungerechtigkeit bewahrt“ (Sure 4,3).

 

Weit verbreitet ist die Meinung, die Erlaubnis der Mehrehe, besonders die koranische Formulierung „heiratet,was euch an Frauen beliebt“,öffne der Willkür des Mannes freie Bahn. Der Textzusammenhang aber lässt einen anderen Sinn erkennen: Ein soziales Anliegen steht im Vordergrund, nämlich die Versorgung der Witwen und Waisen von im Kampf gefallenen Muslimen.Vor dem geschichtlichen Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Anfangszeit des Islams ist die Erlaubnis zu verstehen.

 

Auch heute wird der zitierte Vers des Korans von vielen Muslimen so gedeutet, dass die Ehe mit der Witwe die soziale Absicherung der Familie eines im Krieg oder Bürgerkrieg Gefallenen gewährleiste. Diese Sichtweise mag nachvollziehbar sein im Blick auf Gesellschaften, denen ein soziales System wie etwa das unsrige fehlt.

 

Und noch weiter schränkt der Koran die Erlaubnis der Polygynie ein: Der Ehemann wird aufgefordert, seine Ehefrauen gleich zu behandeln; wenn er dazu nicht in der Lage sei, sei es besser, nur eine Frau zu heiraten. Die Favorisierung der Einehe wird deutlich:

 

„Und ihr werdet es nicht schaffen, die Frauen gleich zu behandeln, ihr möget euch noch so sehr bemühen“ (Sure 4,129).

 

Trotz der grundsätzlichen Erlaubnis der Polygynie werden die meisten in der islamischen Welt geschlossenen Ehen monogam geführt. Nur dort ist die polygyne Ehe stark verbreitet, wo sie bereits in der vorislamischen Zeit üblich war. Das ist etwa in Teilen Schwarzafrikas der Fall.

 

Auch heute noch kann die Polygynie eine Rolle spielen, wenn eine außereheliche Beziehung durch eine zweite Eheschließung legalisiert werden soll. In den meisten Staaten islamischer Mehrheit gibt es kein den westlichen Gesetzgebungen entsprechendes Scheidungsrecht, das auch die Versorgung des sozial Schwächeren regelt. Deshalb kann dort die geschiedene Frau in existentielle finanzielle und gesellschaftliche Not geraten.

 

Allein in der Türkei, in Tunesien, Syrien und im Irak ist die Mehrehe des Mannes heute gesetzlich verboten, in den anderen Ländern islamischer Mehrheit unter bestimmten juristischen Voraussetzungen prinzipiell erlaubt. Das können etwa konkrete ehevertragliche Regelungen, die Bedingung der Gleichbehandlung der Gattinnen oder die deren getrennter Wohnsitznahme sein.

 

 

 

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Wir bedanken uns für die freundliche Genehmigung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Köln, Hauptabteilung Seelsorge als Herausgeber der Schrift "Katholisch-islamische Ehen. Eine Handreichung. 3. überarb. Aufl. 2006."

 

 

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