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  CIBEDO zur Annonce des Vereins "Pro Sancta Ecclesia" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2.März 2006

Die Aufforderung des II. Vatikanischen Konzils in den Texten von Lumen Gentium 16 und Nostra Aetate 3, Muslimen mit Hochachtung zu begegnen, ihre geistlichen und sittlichen Werte zu erkennen, zu wahren und fördern und das Gespräch in Klugheit und Liebe zu führen, gilt unabhängig davon, ob sich die Kirche in einer Mehrheits- oder in der Diasporasituation befindet.

 

Wir stimmen mit den Auftraggebern der Annonce darin überein,

dass Christen dazu berufen sind, Gott, den Vater, der sich und seine Liebe zum Menschen in Jesus Christus offenbart hat und im Heiligen Geist durch die Geschichte hindurch wirkt, glaubwürdig allen Menschen zu verkünden.
dass es Aufgabe des Christen bleibt, den Dienst der "martyria" (Zeugnis) genauso zu leben wie jenen der "liturgia" (liturgisches Gebet) und der "diakonia" (Dienst der Nächstenliebe).

 

Wir distanzieren uns von den Unterstellungen,

„religiöse Feiern“ mit Muslimen führten zu Glaubensabfall und Indifferentismus.
islamischer Religionsunterricht fördere Islamismus.
Ethikunterricht werde ideologisch instrumentalisiert.
muslimische Frauen seien generell "in Unfreiheit und Abhängigkeit gehalten".
der christlich-muslimische Dialog sei ein Irrweg.

 

Wir differenzieren dahingehend,

dass gemäß dem II. Vatikanischen Konzil (Nostra Aetate Nr. 2) „die katholische Kirche nichts von alledem ablehnt, was in diesen Religionen wahr und heilig ist.“ In diesem Sinn ist die katholische Kirche zum Dialog aufgefordert.
dass alle Christen ihren Beitrag dazu leisten müssen, die Menschenwürde, einschließlich der Religionsfreiheit und die Achtung vor dem Leben in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verteidigen.
dass multireligiöse Begegnungen den Respekt vor der Gottesvorstellung jedes Mitbetenden wahren, die rituellen Vorschriften respektieren, aber dazu ermutigen, die gemeinsamen Anliegen eines persönlichen Festes oder einer gesellschaftlichen Aufgabe vor den einen Gott zu tragen.
dass wir in Übereinstimmung mit der Deutschen Bischofskonferenz (Christen und Muslime in Deutschland, Arbeitshilfe Nr. 172) den islamischen Religionsunterrichts im Sinn des GG $ 7,3 unter den für alle Religionsgemeinschaften  geltenden Bedingungen  befürworten.

 

 


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