Deutsche Kinderhilfe lobt Beschneidungsurteil

KNA 28.06.2012
Berlin (KNA) Die Deutsche Kinderhilfe hat das Kölner Beschneidungsurteil begrüßt und die Kritik von Religionsvertretern daran als überzogen bezeichnet. „Die Tatsache, dass ein die körperliche Integrität von Kindern erheblich verletzendes Ritual eine Jahrtausende alte Tradition ist, rechtfertigt für sich nicht deren Beibehaltung“, erklärte die Kinderschutzorganisation am Donnerstag in Berlin. Die Auswirkungen der Beschneidung bei Jungen würden von den Religionsvertretern verharmlost und entgegen medizinischen Erkenntnissen als Präventionsmaßnahme gepriesen.
Am Dienstag hatte das Kölner Landgericht erstmals in Deutschland den chirurgischen Eingriff der Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Handlung gewertet. Die Beschneidung sei nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt und entspreche nicht dem Kindeswohl, urteilten die Richter. Das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiege das Grundrecht der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheide, so das Ge-richt.
Vertreter von Judentum und Islam, für die das Beschneiden religiöse Pflicht ist oder zur Tradition gehört, hatten das Urteil heftig kritisiert und als Verstoß gegen die Religionsfreiheit gewertet. Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) äußerten sich skeptisch zur Entscheidung des Gerichts.
Die Deutsche Kinderhilfe bezieht sich in ihrer Erklärung auf das negative Urteil von Fachärzten. Den Chefarzt der Berliner Klinik für Kinder- und Neugeborenenchirurgie Vivantes zitiert sie, zahlreiche Studien lieferten keinerlei Belege für einen gesundheitlichen Nutzen der Beschneidung. Die Entfer-nung der Vorhaut aus religiösen Gründen bei nicht einwilligungsfähigen Kindern sei ohnehin abzu-lehnen. Ferner verweist die Kinderhilfe auf die Rechtslage. So habe Deutschland schon im Jahr 2000 dem Recht auf gewaltfreie Erziehung Gesetzesrang zuerkannt. Auch die UN-Kinderrechtskonvention widerspreche religiösen Beschneidungen.
Auch der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßte das Urteil als eine Stärkung der Rechte von Kindern. Er betonte im rheinischen Lindlar, bei der Frage nach Beschneidung dürften Kinder „nicht ihren Eltern ausgeliefert“ werden. Dabei ist es aus Sicht der Konfessionslosen irrelevant, ob „Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen“ durchgeführt werden. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit sei Körperverletzung. Der IBKA forderte einen grundsätzlichen Schutz von Kindern vor „einseitiger religiöser Beeinflussung“. Dieser solle bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahrs gelten.
(KNA - lmkqms-bd-1246.06to-1)

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