Der Innenminister greift die Weltanschauung der Salafisten an

KNA 14.06.2012
Gegen eine „gottgewollte Ordnung“
Der Innenminister greift die Weltanschauung der Salafisten an
Von Ludwig Ring-Eifel (KNA)
Berlin (KNA) Mit seinem breit angelegten Schlag gegen salafistische Einzelpersonen und Vereini-gungen hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Auseinandersetzung mit dem Is-lamismus in Deutschland auf eine neue Stufe gehoben. Vieles ist bemerkenswert an der Aktion vom Donnerstagmorgen. Das erste ist die Einbeziehung der Medien: Zu den breit angelegten Durchsu-chungsaktionen in sieben Bundesländern hatten die Sicherheitsorgane Medienvertreter als Beobach-ter diskret vorab eingeladen, so dass eine breite Berichterstattung gewährleistet war.
Ungewöhnlich ist auch, dass ein Objekt der vielen Razzien das Wohnhaus des radikalen Predigers Abou Nagie in Köln war. Er hatte 2005 die Internetplattform „Die wahre Religion“ gegründet. Bun-desweite Prominenz erlangte er dadurch, dass er die Verteilung von Zehntausenden Koran-Exemplaren in deutschen Innenstädten organisierte - eine Aktion, die zwar Aufsehen erregte, aber gemäß der vom Grundgesetz garantierten Religionsfreiheit legal und legitim ist. Wenn nun aus dem Privathaus Nagies, gegen den kein Haftbefehl vorliegt, im Blitzlichtgewitter der Presse kistenweise Material beschlagnahmt wurde, zeigt dies, dass der deutsche Staat im Kampf gegen Salafisten eine neue Gangart einlegt.
Die im Rahmen der Großaktion verfügte Schließung der Solinger Moschee des Vereins „Millatu Ibra-him“ (Gemeinschaft Abrahams) unterstreicht dies. Bevor in einem Land wie Deutschland, in dem die freie Religionsausübung zu den unveräußerlichen Grundrechten zählt, eine Gebetsstätte geschlos-sen wird, muss eine akute Gefährdung der inneren Sicherheit vorliegen. Zuletzt hatte es einen ver-gleichbaren Vorgang im August 2010 in Hamburg gegeben. Dort ließ der Innensenator die Taiba-Moschee schließen, in der gewaltbereite Dschihadisten verkehrten. Auch Mohammed Atta, der To-despilot des 9. September 2001, war einst dort zu Gast gewesen.
Dass es aber keineswegs nur um die Gefährdung durch (potenzielle) Terroristen geht, zeigt die Be-gründung, die der Innenminister für die gesamte Aktion lieferte: „Salafisten verfolgen das Ziel, den demokratischen Rechtsstaat zugunsten einer Ordnung, die nach ihren Maßstäben 'gottgewollt' ist, zu überwinden. Sie sehen in der Scharia das einzig legitime Gesetz. Salafisten streben eine Ordnung an, in der die Volkssouveränität durch die alleinige Souveränität Allahs und der Rechtsstaat durch die Scharia ersetzt werden soll. Das ist schlechthin unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“
An dem Grundsatz-Text hatte man im Ministerium lange gefeilt. In einem früheren Entwurf sollte der Gegensatz zwischen dem islamistischen „Gottesstaat“ und dem Rechtsstaat noch schärfer betont werden, die jetzt gewählte Formulierung ist etwas differenzierter ausgefallen.
Unüberhörbar ist dennoch die weltanschauliche Kampfansage, die in ihrer Denkweise an die Zeiten des Kalten Kriegs erinnert. Damals ging in Deutschland die „Wehrhafte Demokratie“ entschlossen gegen die Feinde der Freiheit im eigenen Staat vor, die in Gruppierungen wie DKP, KB oder KBW organisiert waren. Auch in jener Zeit war die Kampfansage weltanschaulich begründet. Nicht nur terroristische oder gewaltbereite Vereinigungen wurden von den deutschen Innenministern als po-tenzielle Feinde des Staats gesehen, sondern alle, die sich nicht zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekannten.
Friedrichs Ansage gegen jene, die den demokratischen Rechtsstaat durch eine islamische Rechts-ordnung überwinden wollen, wirkt wie eine Neuauflage der Wehrhaften Demokratie. Sie ist mittelbar auch eine Drohung gegen andere fundamentalistische Strömungen, die der Verfassungsschutz schon länger im Visier hat. Denn die Salafisten sind nicht die Einzigen, die die Legitimität der demo-kratischen Gesetzgebung infrage stellen und stattdessen allein „gottgegebenen“ Gesetzen Geltung verschaffen wollen.
(KNA - lmkqlo-bd-1236.55qo-1)

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