Justizminister: Islamunterricht in NRW verfassungswidrig

KNA 12.04.2012
Berlin (KNA) Der hessische Minister für Justiz und Integration, Jörg-Uwe Hahn (FDP), hält die geplante Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig. Das Problem liege darin, dass das Land dazu selbst einen Beirat aus Vertretern islamischer Verbände und Staatsmitarbeitern berufe und damit die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaft verletze, sagte Hahn dem Berliner „Tagesspiegel“ (Donnerstag). Der Staat simuliere so eine Religionsgemeinschaft und entlasse die muslimischen Verbände aus der Verantwortung, Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes zu werden.
Hahn betonte, es sei wichtig, den islamischen Religionsgemeinschaften gleichberechtigt Zugang in die Schulen zu ermöglichen und den Islamunterricht von den Hinterhöfen in die Schulen zu holen. Doch es bedürfe zur Einführung weder gut gemeinter Sonderkonditionen noch einer Übergangslösung. Hahn verwies auf Hessen, wo zehn verschiedene Religionsgemeinschaften bekenntnisorientierten Religionsunterricht anböten. Es gebe keinen Grund, aus „gut gemeintem Aktionismus“ das Grundgesetz zu umgehen, so der Vorsitzende der hessischen FDP.
Nordrhein-Westfalen hatte Ende Dezember als erstes Bundesland die Einführung islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach beschlossen. Das Fach soll ab kommendem Schuljahr für die landesweit rund 320.000 muslimischen Schüler schrittweise etabliert werden. Das Gesetz und die darin festgelegte Beiratsregelung ist bis Juli 2019 befristet. Laut Ministerium kann der islamische Religionsunterricht zunächst an einigen Grundschulen starten. Mindestens zwölf Schüler müssen daran teilnehmen.
(KNA - lmkolm-bd-1001.00ge-1)

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