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  Gemeinsame Presseerklärung der Erzdiözese Freiburg und Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Gesprächsleitfaden für Einwanderungsbehörden in Baden-Württemberg

 

Die katholischen Kirchen in Baden-Württemberg begrüßen und pflegen gute Kontakte und nachbarschaftliche Beziehungen zwischen Christen und Muslimen. Unbegründeten Vorbehalten und Vorurteilen auf beiden Seiten wirken sie entgegen. Sie unterhalten institutionell und persönlich gute Beziehungen zu Muslimen und unterstützen die Gespräche in den Christlich-Islamischen Gesellschaften und Dialoggruppen zu Fragen des Glaubens, zum Verständnis der Menschenrechte und zur Förderung des mitmenschlichen Zusammenlebens. Seit Jahren setzen sie sich für den islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ein und befürworten das Pilotprojekt islamischer Religionsunterricht für muslimische Kinder an den Schulen in Baden-Württemberg.

 

Die Kirchen sind der Ansicht, dass im Einbürgerungsverfahren die Grundlagen unseres Gemeinwesens entsprechend dem seit 1.1.2000 in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG § 10) anerkannt werden müssen. Sie haben Verständnis dafür, wenn die Möglichkeit geschaffen werden soll, im Einbürgerungsverfahren die Verfassungstreue in besonderen Fällen qualifiziert und effizient zu prüfen. Freilich müssen grundsätzlich alle Einwanderungswilligen gleich behandelt werden.

 

Die öffentliche Diskussion über den vom baden-württembergischen Innenministerium vorgelegten Gesprächsleitfaden zeigt, dass einzelne Fragen als diskriminierend aufgefasst werden und der Leitfaden als pauschaler Verdacht gegen Muslime gewertet wird. Einzelne Fragen und die Diktion der Fragen insgesamt geben in der Tat Anlaß für solche Bedenken. Kirchliche Experten haben das Innenministerium bereits im Februar 2005 auf informeller Ebene auf diese Problematik hingewiesen und entsprechende Bedenken vorgetragen. Unter dieser Perspektive erscheint der vorgelegte Gesprächsleitfaden den Kirchen denn auch überarbeitungsbedürftig.

 

Überdies sehen die Kirchen dringenden Korrekturbedarf, sollte der Leitfaden entgegen der wiederholten Betonung des Innenministeriums den Charakter eines reinen Fragebogens erhalten. Ein Gesprächsleitfaden, mit dem das Innenministerium die Arbeit der im Einbürgerungsverfahren tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizieren will, verfehlt dann sein Ziel, wenn er als Checkliste verstanden wird. Leitfragen bedürfen in hohem Maß der Erläuterung und Anpassung im Einzelfall, sollen sie den einzelnen einbürgerungswilligen Menschen gerecht werden.

 

Die Kirchen waren und sind bereit, ihren genuinen Beitrag zur Intregration ausländischer Mitbürger zu leisten. Dies geschieht nicht nur in der Förderung der Werte, von denen die Demokratie lebt, sondern auch im konkreten Einsatz für die Menschen anderer Herkunft mit den kirchlichen Fachdiensten der Caritas.

 

Die Kirchen raten dringend zu einem Vorgehen, das die Integrationsprozesse mit Muslimen und anderen einbürgerungswilligen Menschen in unserer Gesellschaft nicht beschädigt, sondern nachhaltig fördert.


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